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Leonteq Securities (Europe) GmbH: BaFin setzt Bußgeld fest

Leonteq Securities (Europe) GmbH: BaFin setzt Bußgeld fest

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Zum Hintergrund:

Wertpapierinstitute wie die Leonteq Securities (Europe) GmbH sind Verpflichtete im Sinne des Geldwäschegesetzes (GwG). Sie müssen geeignete Aufsichtsmaßnahmen ergreifen, um Verstöße gegen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz zu verhindern.

Gemäß § 6 Absatz 1 GwG haben Verpflichtete interne Sicherungsmaßnahmen zu schaffen, um die Risiken von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung in Form von Grundsätzen, Verfahren und Kontrollen zu steuern und zu mindern. Hierzu gehören insbesondere Regelungen zur regelmäßigen Überprüfung von Kunden mit hohem Risiko sowie zur Durchführung des Transaktionsmonitorings. Verpflichtete sollen so verhindern, dass ihre Leistungen dazu missbraucht werden, Gewinne aus Straftaten in den legalen Geldkreislauf einzuschleusen. Verpflichtete haben die Funktionsfähigkeit der internen Sicherungsmaßen zudem zu überwachen und sie bei Bedarf zu aktualisieren.

Unternehmen, die der Geldwäscheaufsicht unterliegen, müssen zudem Sorgfaltspflichten beachten. Diese Pflichten variieren je nach dem Geschäftsfeld des Instituts und der Risikobewertung für den Kunden oder die Kundin. Informationen, die bei der Erfüllung der Sorgfaltspflichten erhoben werden, müssen dokumentiert und aufbewahrt werden. Dies ist in § 8 GwG geregelt. Die Einhaltung dieser Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten dient der Dokumentation und Information über die Geschäftstätigkeiten eines Verpflichteten über einen definierten Zeitraum.

Die Leonteq Securities (Europe) GmbH hatte bis mindestens Ende des Jahres 2022 gegen ihre Aufsichtspflicht verstoßen und verfügte dadurch über keine angemessenen Verfahren und Prozesse zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Zudem führte die Aufsichtspflichtverletzung zu Zuwiderhandlungen gegen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten. Unter anderem diese Defizite führten zu der bereits im November 2023 bekannt gemachten Anordnung der Finanzaufsicht BaFin, mit der der Leonteq Securities (Europe) GmbH aufgegeben wurde, Mängel in den Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu beseitigen.

MIL OSI