Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die BaFin wird Leitlinien der ESMA zu Auslagerungen an Cloud-Anbieter in der Europäischen Union anwenden. Sie helfen Instituten dabei, Risiken besser zu ermitteln, zu managen und zu überwachen.
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat die Leitlinien am 30. September 2025 veröffentlicht. Sie gelten in Deutschland nur für Verwahrstellen alternativer Investmentfonds (AIF), die keine Finanzunternehmen sind und die DORA nicht einhalten müssen.
Bereits 2021 hatte die ESMA Leitlinien veröffentlicht, die sich aber an einen größeren Kreis von am Finanzmarkt tätigen Instituten richteten. Betroffen waren unter anderem Wertpapierfirmen, zentrale Gegenparteien und Ratingagenturen. Diese werden jetzt über die DORA-Verordnung reguliert.
Hintergrund: Mit Inkrafttreten der DORA-Verordnung möchte die ESMA eine Doppelregulierung vermeiden.
