Source: Switzerland – Federal Council in German
Bern, 26.11.2025 — An seiner Sitzung vom 26.11.2025 hat der Bundesrat eine Änderung der Verordnung über die Quote für europäische Filme und Investitionen in das Schweizer Filmschaffen verabschiedet. Damit wird der Handlungsspielraum für investitionspflichtige Unternehmen erweitert: Neu können sie nicht mehr nur Investitionen in die Herstellung von Filmen anrechnen lassen, sondern auch solche, die in die Entwicklung von Projekten fliessen.
