Source: Switzerland – Federal Council in German
Bern, 26.11.2025 — Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen zur AHV und IV, die zeitweise im Heim oder Spital und zu Hause leben, haben ebenfalls Anspruch auf die vom Parlament im Sommer beschlossenen Leistungen für Hilfe und Pflege zu Hause. Die Leistungen werden in Form einer Pauschale vergütet, die anteilsmässig zur zu Hause verbrachten Zeit berechnet wird. An seiner Sitzung vom 26. November 2025 hat der Bundesrat die entsprechende Verordnungsänderung bis zum 9. März 2026 in die Vernehmlassung geschickt.
