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Leistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause: Pro-rata-Pauschale für zeitweise zu Hause lebende Personen

Leistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause: Pro-rata-Pauschale für zeitweise zu Hause lebende Personen

Source: Switzerland – Federal Council in German

MedienmitteilungVeröffentlicht am 26. November 2025

Bern, 26.11.2025 — Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen zur AHV und IV, die zeitweise im Heim oder Spital und zu Hause leben, haben ebenfalls Anspruch auf die vom Parlament im Sommer beschlossenen Leistungen für Hilfe und Pflege zu Hause. Die Leistungen werden in Form einer Pauschale vergütet, die anteilsmässig zur zu Hause verbrachten Zeit berechnet wird. An seiner Sitzung vom 26. November 2025 hat der Bundesrat die entsprechende Verordnungsänderung bis zum 9. März 2026 in die Vernehmlassung geschickt.

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