Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Unternehmen müssen EU-Wertpapiertransaktionen ab Oktober 2027 schneller abwickeln. Dafür müssen sie ihre Systeme und Prozesse erheblich anpassen. Das EU T+1 Industry Committee hat eine Abfrage für Marktteilnehmer veröffentlicht, um herauszufinden, wie ihr aktueller Vorbereitungsstand ist. Die BaFin begrüßt die Initiative und bittet alle Unternehmen ausdrücklich, sich zu beteiligen.
Die Abfrage ist auf der Website des EU T+1 Industry Committee veröffentlicht und läuft vom 21. November bis zum 19. Dezember 2025.
Hintergrund
Ab dem 11. Oktober 2027 müssen Markteilnehmer Transaktionen am auf den Handelstag folgenden Geschäftstag (T+1) abwickeln. Im Oktober 2025 veröffentlichte die Europäischen Union in ihrem Amtsblatt eine entsprechende Gesetzesänderung. Bereits im Juni 2025 hatte das EU T+1 Industry Committee eine Roadmap für die angepasste Abwicklung von Wertpapiertransaktionen beschlossen. Sie enthält unter anderem Empfehlungen zu Handelszeiten, zur Automatisierung und zur Standardisierung von Prozessen.
Die Umstellung erfordert von den Marktteilnehmern operationelle und technologische Anpassungen. Mit der Bereitschaftserhebung will das EU T+1 Industry Commitee einen EU-weiten Überblick zum aktuellen Stand der T+1-Readiness der Marktteilnehmer erhalten. So sollen mögliche Problemfelder oder Hindernisse identifiziert und adressiert werden.
Das EU T+1 Industry Committee plant weitere Abfragen auf dem Weg zu T+1. Ziel ist es, den Teilnehmern eine erfolgreiche Umstellung auf den verkürzten Abwicklungszyklus zu ermöglichen. Die BaFin begrüßt die Umfragen ausdrücklich.
Wertpapierabwicklung
Die Wertpapierabwicklung bezeichnet den Prozess, wie ein Wertpapier nach dem Handel an die Käuferin bzw. den Käufer und die Zahlung an die Verkäuferin bzw. den Verkäufer gelangt. Dies erfolgt standardmäßig durch Umbuchungen in den jeweiligen Depots. Derzeit beträgt der Abwicklungszyklus, T+2, also zwei Tage nach dem Handelstag. Mit der neuen Regelung wird dieser auf T+1 verkürzt. Wertpapierfinanzierungsgeschäfte sind von der neuen Regelung ausgenommen.
Weitere Informationen zu T+1 hat die ESMA auf ihrer Website veröffentlicht.
