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Kantonswechsel von Moutier: Lösung bei den Alters- und Pflegeheimen

Kantonswechsel von Moutier: Lösung bei den Alters- und Pflegeheimen

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Die Kantone Bern und Jura haben sich über eine der letzten noch offenen Fragen im Hinblick auf den Wechsel Moutiers zum Kanton Jura geeinigt. Der Kanton Bern wird ab dem 1. Januar 2026 die Restfinanzierung der Pflege von Bewohnerinnen und Bewohnern Moutiers gewährleisten, die zum Zeitpunkt des Kantonswechsels in bernischen Alters- und Pflegeheimen leben. Ab dem 1. Januar 2026 wird der Kanton Jura seinerseits die Restfinanzierung derjenigen Bewohnerinnen und Bewohner Moutiers übernehmen, die zum Zeitpunkt des Kantonswechsels in einem jurassischen Alters- und Pflegeheim (einschliesslich Moutier) oder in einem Alters- und Pflegeheim eines Drittkantons leben.

Dieses Thema war Gegenstand unterschiedlicher Auslegungen der Bundesgesetzgebung über die Finanzierung von Pflegeheimen, die für Gemeinden keinen Kantonswechsel vorsieht. Der Bund wurde um Vermittlung gebeten, es konnte jedoch keine Einigung erzielt werden. Die beiden Kantonsregierungen einigten sich schliesslich auf einen Kompromiss, der im Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der betroffenen Alters- und Pflegeheime liegt.

Im Bereich der Ergänzungsleistungen wird der Kanton Jura die damit verbundenen Kosten übernehmen. Die jurassischen Normen werden bei den Berechnungen für alle Personen, die in Moutier wohnen, angewandt. Dies gilt auch für Personen, die in einer anderen Gemeinde oder in einem anderen Kanton in einem Alters- und Pflegheim leben, ihren gesetzlichen Wohnsitz aber in Moutier haben. Dasselbe gilt für die Auszahlung der Krankenkassenprämienverbilligungen.

Um den Übergang zu erleichtern, werden die aktiven Dossiers des Kantons Bern automatisch von der jurassischen Sozialversicherungsanstalt (Établissement cantonal jurassien des assurances sociales) übernommen, und den Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern wird Ende Jahr ein neuer Entscheid über den Leistungsanspruch für das Jahr 2026 zugestellt.

Neue Diskussionen rund um das ceff

 Die Regierungen der Kantone Bern und Jura haben zudem beschlossen, die Aufteilung der handwerklichen Berufsbildungsgänge zwischen den beiden Kantonen zu überprüfen, um die Verteilung zu optimieren. Dies erfordert Zeit und verschiebt die Umsetzung der Aufteilung der Ausbildungsgänge und den Umzug des ceff ARTISANAT nach Biel, der ursprünglich für August 2026 geplant war, um ein Jahr. 

Das ceff ARTISANAT wird somit bis zum Sommer 2027 weiterhin Schülerinnen und Schüler in seinen Räumlichkeiten in Moutier unterrichten, was es ihm ermöglichen wird, anschliessend in Biel Räumlichkeiten zu beziehen, die für die aufgeteilten Studiengänge geeignet sind. Folglich wird auch die Eröffnung des Ausbildungszentrums des Centre jurassien d’enseignement et de formation in Moutier, die ursprünglich für Sommer 2027 nach den Renovierungsarbeiten geplant war, um ein Jahr verschoben. 

Die Regierungen der beiden Kantone stellen somit mit Befriedigung fest, dass sie auf dem richtigen Weg sind, um alle Themen im Zusammenhang mit dem Kantonswechsel von Moutier zu regeln. Weitere Vollzugsvereinbarungen werden demnächst bekanntgegeben.

MIL OSI