Post

„Wir brauchen leistungsstarke Wertpapierinstitute“

„Wir brauchen leistungsstarke Wertpapierinstitute“

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Es gilt das gesprochene Wort!

 

Es reicht! Das ist die Kernbotschaft, die ich oft zu hören bekomme, wenn ich mit Vertreterinnen und Vertretern von beaufsichtigten Unternehmen über die Anforderungen der Regulierung spreche. Vor allem von kleineren Instituten. Meistens drücken sie sich höflicher und gewandter aus. Aber im Kern ist es das: Es reicht!

Ich kann das nachvollziehen. In den vergangenen Jahren habe ich einige kleine Institute besucht. Das waren zwar Banken und keine Wertpapierinstitute, aber letztendlich spielt das ja kaum eine Rolle. Ich habe jedenfalls sehr deutlich erfahren, was komplexe regulatorische Anforderungen in der Praxis kleiner Unternehmen bedeuten.

Uns ist es daher sehr wichtig, dass die Komplexität der Finanzmarktregulierung sinkt und mehr Proportionalität zugelassen wird. Also Vereinfachungen für kleinere und risikoarme Unternehmen. Das haben wir auch in den strategischen Zielen der BaFin für die Jahre 2026 bis 2029 festgehalten. Dafür setzen wir uns ein – aber: das bedeutet, dicke Bretter zu bohren. Auch, weil über viele Regeln in Brüssel und Straßburg entschieden wird.

Weniger Komplexität, mehr Proportionalität – das ist eine langwierige und schwierige Aufgabe. Aber es ist wichtig, dass wir sie anpacken. Auch mit Blick auf die aktuelle wirtschaftliche Lage.

Wir alle wissen: Europa muss investieren. Und zwar in ganz erheblichem Ausmaß. Mario Draghi geht in seinem Bericht zur europäischen Wettbewerbsfähigkeit von 750 bis 800 Milliarden Euro aus. Zusätzlich. Jedes Jahr bis 2030.

Das sind Summen, die die europäischen Staaten nicht finanzieren können. Zumal einige von ihnen ja bereits einen sehr hohen Schuldenstand haben. Auch Bankkredite alleine werden hier nicht ausreichen.

Europa braucht daher einen tiefen und liquiden Kapitalmarkt. Dafür ist es wichtig, dass die Europäerinnen und Europäer ihre hohen Bankeinlagen stärker als bisher an den Kapitalmärkten investieren. Sie halten ja schätzungsweise 10 Billionen Euro auf niedrig verzinslichen Bankkonten. An Kapitalmärkten investiert könnten diese Mittel viel höhere Renditen erzielen – und die Transformation der europäischen Wirtschaft deutlich voranbringen.

Das ist keine leichte Aufgabe. Für alle, die das europäische System von Regulierung und Aufsicht mitgestalten. Aber: Wenn wir das richtig anpacken, kann in dieser schwierigen Aufgabe eine große Chance liegen. Nämlich die Chance, Europa zu einem attraktiveren Finanz- und Investitionsstandort zu machen.

Dafür kommt es meiner Ansicht nach auf zwei Faktoren an. Wir müssen zum einen die Stabilität und die Resilienz des Finanzsektors weiter stärken. Also beispielsweise keine Kompromisse machen, wenn es um das Sicherheitsniveau der Finanzmarktregulierung geht. Und schnell handeln, wenn Risiken schlagend werden. Zum anderen ist es jedoch wichtig, dass wir die Komplexität von Regulierung senken, uns in der Aufsicht an einheitlichen Standards orientieren und Hürden für die weitere Integration der Kapitalmärkte aus dem Weg räumen.

Das gilt natürlich auch für die Wertpapierinstitute. Sie spielen eine wichtige Rolle. In Deutschland beaufsichtigen wir 707 Wertpapierinstitute. Ein großes. 117 mittlere. Und 589 kleinere Institute. Wir brauchen leistungsstarke Wertpapierinstitute. Institute, die ihre Kundinnen und Kunden beraten. Die Handel ermöglichen. Die Finanzportfolios verwalten. Und die neue Wertpapiere an den Finanzmärkten platzieren. Als Aufseher möchte ich ergänzen: Wir brauchen Wertpapierinstitute, die auch ihre Risiken gut managen. Nur so werden Anlegerinnen und Anleger genügend Vertrauen entwickeln, um sich stärker als bisher an die Kapitalmärkte zu wagen.

Das ist mir ganz wichtig: Wenn wir von weniger Komplexität und mehr Proportionalität sprechen, dann geht es uns darum, den regulatorischen Aufwand überschaubar zu halten. Also um mehr Effizienz. Vor allem für kleinere und mittlere Institute. Es geht uns nicht um Deregulierung. Wir lehnen es klar ab, regulatorische oder aufsichtliche Standards zu senken. Einfache und proportionale Regulierung ist keine laxe Regulierung.

Das zeigt ein aktuelles Beispiel aus unserer Bankenaufsicht. Sie haben es vielleicht mitbekommen. Wir haben vor einigen Wochen zusammen mit der Deutschen Bundesbank einen Vorschlag für ein Kleinbankenregime vorgelegt. Der Kern des Vorschlags ist die Abschaffung der komplexen, risikobasierten Kapitalanforderungen. Stattdessen schlagen wir eine einfachere Verschuldungsquote vor. Das wäre die alleinige Kapitalanforderung. Sie würde allerdings deutlich über dem Basel-III-Mindestwert von drei Prozent liegen. Eine hohe Anforderung sorgt dafür, dass die Institute über ausreichend Kapital verfügen, um Verluste aufzufangen. Trotz der starken Vereinfachung. Auch die meisten Liquiditätsanforderungen würden bestehen bleiben. 

Als Aufsichtsbehörde ist es nicht unsere Aufgabe, über die Regulierung zu beschließen. Das macht der Gesetzgeber. Auf nationaler und europäischer Ebene. Wir beraten jedoch. Wir sind in Gremien aktiv. Wir bringen uns frühzeitig in Gesetzgebungsverfahren ein. Und wir machen dem Gesetzgeber Vorschläge. Einige unserer Ideen sind in den Referentenentwurf des Standortfördergesetzes des BMF eingeflossen. Zum Beispiel die Abschaffung des Mitarbeiter- und Beschwerderegisters.

Weniger Komplexität, mehr Proportionalität, das wollen wir natürlich auch für die Wertpapierinstitute erreichen. Vor allem für die kleinen und mittleren Wertpapierinstitute. Dafür schauen wir uns natürlich auch unsere eigenen Regelwerke an. Unter anderem unter dem Gesichtspunkt: Wie können wir diese besser auf die Bedürfnisse der Wertpapierinstitute ausrichten?

Genau darum geht es ja auch bei den WpI-MaRisk, den Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Wertpapierinstituten, an denen wir zurzeit arbeiten. Einen ersten Entwurf hatten wir vor einigen Wochen zur Konsultation gestellt. Der Anstoß dafür kam aus der Branche. Wir sollten Wertpapierinstitute sui generis behandeln. Nicht als eine Subkategorie von Banken. Das sollte den Weg frei machen für proportionalere Anforderungen.

Viele von Ihnen erinnern sich sicherlich, wie es bis 2021 war. Bevor das Wertpapierinstitutsgesetz in Kraft trat. Damals unterlagen kleine und mittlere Wertpapierinstitute den Paragraphen 25a und 25b des Kreditwesengesetzes. Und den MaRisk für Kreditinstitute, die diese Vorschriften konkretisieren. Und auch nach dem Inkrafttreten des WpIG blieben die kleinen und mittleren Wertpapierinstitute aufgefordert, die MaRisk bis auf Weiteres sinngemäß anzuwenden.

Die MaRisk sind aber ganz wesentlich auf Kreditinstitute zugeschnitten. Deshalb war es uns wichtig, kleine und mittlere Wertpapierinstitute aus der Anwendung der MaRisk vollständig herauszulösen. Gleichzeitig wollten wir Mindestanforderungen an das Risikomanagement formulieren, die den spezifischen Charakteristika von Wertpapierinstituten Rechnung tragen.

Auf diesem Grund haben wir die WpI-MaRisk entwickelt. Und im August zur Konsultation gestellt. Die WpI-MaRisk sollen den Wertpapierinstituten Orientierung geben. Orientierung hinsichtlich der Aufsichtspraxis der BaFin. Also herausstellen: Was ist der Aufsicht wichtig? Was erwartet sie von den Unternehmen? Kurzum: Die WpI-MaRisk sollen Ihnen nutzen. Auch die meisten Verbände wünschen sich solch eine Orientierungshilfe.

In der Konsultationsfassung waren bereits Entlastungen und Komplexitätsreduktionen für kleinere und mittlere Wertpapierinstitute enthalten.

Zum Beispiel durch den neuen Risikobegriff. Der unterscheidet sich deutlich von den MaRisk für Kreditinstitute. Die WpI-MaRisk führen einen wertpapierinstitutsspezifischen Risikobegriff ein. Entsprechend der in der Investment Firm Directive und Regulation genannten Risiken: Risk-to-Client, Risk-to-Market und Risk-to-Firm. Auch das soll den Wertpapierinstituten helfen. Sie erhalten dadurch klar hergeleitete und konkrete Vorgaben zur Identifikation und zum Management ihrer Risiken.

Dazu kommen einfachere Governance-Vorgaben. Die haben wir stärker auf die Größe und die Geschäftsmodelle von Wertpapierinstituten ausgerichtet. Ich denke da etwa an die Möglichkeit zur Bündelung von Funktionen bei der Geschäftsleitung. Oder zur Verringerung und Vereinfachung von Berichtswegen und Prozessen. Solche Optionen können es kleineren und mittleren Wertpapierinstituten erleichtern, ihre Organisationsstruktur möglichst schlank zu halten.

Im Rahmen der Konsultation haben wir sehr detailliertes Feedback erhalten. Mitunter fiel es sehr grundsätzlich aus. Manche Stellungnahmen sprachen sich generell gegen die Einführung eines solchen Rundschreibens aus. Vielen ging der Entwurf in puncto Entbürokratisierung und Proportionalität nicht weit genug.

Ich kann Ihnen sagen: Wir nehmen das Feedback aus der Konsultation ernst. Deshalb werden wir die WpI-MaRisk weiter überarbeiten. Wir sprechen zurzeit intensiv mit den Verbänden. Und wir prüfen: Welche Anregungen können wir übernehmen, um die Aufsicht über Wertpapierinstitute proportionaler und weniger komplex zu gestalten?

Allerdings müssen wir sicherstellen, dass wir trotz aller Erleichterungen einen angemessenen Aufsichtsstandard beibehalten. Auch das gehört zu unseren Aufgaben. Dort, wo es nötig ist, müssen Aufsicht und Regulierung streng sein. Und ich betone es noch einmal: Weniger komplex und proportionaler, das heißt nicht, dass Aufsicht und Regulierung laxer werden dürfen.

Wie geht es nun weiter mit den WpI-MaRisk? Wir werden die WpI-MaRisk noch einmal konsultieren. Zurzeit arbeiten wir auch an einer neuen Fassung der MaRisk für die Kreditinstitute. Die überarbeiteten WpI-MaRisk sollen den Änderungen der MaRisk für die Kreditinstitute Rechnung tragen. Wir werden die nächste Fassung der WpI-MaRisk daher im Anschluss an die neuen MaRisk für Kreditinstitute veröffentlichen. Das wird voraussichtlich im ersten Quartal des nächsten Jahres so weit sein. So werden die sektoralen Regelungen besser aufeinander abgestimmt. Der Nachteil ist, dass Erleichterungen länger auf sich warten lassen. Wir müssen alle aufpassen, dass hier „the perfect” nicht zum „enemy of the good“ wird.

Es gibt aber sonst vieles, an dem wir zurzeit arbeiten. Ein Thema, das manche von Ihnen bewegt, ist das Inhaberkontrollverfahren. Wir wissen: Die Überprüfung der Anteilseigner dauert lange. Und sie ist sehr aufwendig. Wir arbeiten daran, das zu ändern. Zurzeit gestalten wir unsere Prozesse neu. Wir wollen Inhaberkontrollverfahren möglichst effizient und risikoorientiert bearbeiten. Dadurch sollen sie einfacher und schneller werden. Wir sind an dem Thema dran.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich denke, ich habe es deutlich gemacht: Komplexität reduzieren, mehr Proportionalität ermöglichen – ohne das Sicherheitsniveau zu senken –, das ist eine ziemlich anspruchsvolle und langwierige Aufgabe. Langwierig, weil es oftmals um Gesetze auf nationaler und europäischer Ebene geht. Und wir dort nur beratend tätig sind. Und anspruchsvoll, weil wir das Verhältnis von Effizienz und Sicherheit immer neu austarieren müssen. Und das angesichts einer Risikolage, die sich dynamisch entwickelt. Es ist daher wichtig, dass wir über die richtigen Ansätze diskutieren und um die besten Lösungen ringen. Konstruktiv und fokussiert. Sodass wir unser gemeinsames Ziel nicht aus dem Blick verlieren: leistungsstarke Wertpapierinstitute, die Mehrwert schaffen für ihre Kundinnen und Kunden. Und die ihre Risiken richtig gut im Griff haben.

MIL OSI