Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die SK Black Rock Financial GmbH, angeblicher Sitz Monheim, nimmt unaufgefordert Kontakt zu Anlegerinnen und Anlegern auf, um ihnen angebliche vorbörsliche Aktien der OpenAI und der Klarna AB anzubieten. Die hierfür erforderliche Erlaubnis wurde nicht erteilt. Dies und die Inhalte auf der derzeit nicht mehr verfügbaren Website des Unternehmens sk-blackrock-financial(.)com rechtfertigen zudem die Annahme, dass weitere unerlaubte Finanzdienstleistungen angeboten werden.
In jüngster Zeit häufen sich die Meldungen von Betrugsversuchen, bei denen Aktien bekannter Gesellschaften zur Zeichnung angeboten werden. Diese Aktien werden jedoch nach Zahlung durch die Käufer nicht geliefert, und die Anbieter sind nicht mehr erreichbar.
Unternehmen, die Verbrauchern Aktien anderer Unternehmen zum Kauf anbieten, benötigen hierfür eine Erlaubnis der BaFin. Dies gilt auch für vorbörsliche Aktien. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen über eine solche Erlaubnis verfügt, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Auch liegt der für ein öffentliches Angebot erforderliche Wertpapierprospekt für die genannten Aktien nicht vor. Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz und § 1 Absatz 3 Wertpapierprospektgesetz.
Das sollten Sie wissen!
In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin zu unerlaubt tätigen Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.
