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Dao1(.)ai: BaFin warnt vor DAO1

Dao1(.)ai: BaFin warnt vor DAO1

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor den Angeboten von DAO1 und den damit verbundenen Produkten der Apertum Holding Limited. Nach ihren Erkenntnissen bietet DAO1 Kunden den automatisierten Handel von Kryptowerten mit Hilfe verschiedener Bots an, die auf künstlicher Intelligenz beruhen sollen. Seine Angebote bewirbt DAO1 derzeit sowohl in deutschsprachigen Webinaren und Kanälen in den sozialen Medien sowie auf lokalen Veranstaltungen in Deutschland. Tatsachen rechtfertigen danach die Annahme, dass DAO1 Kryptowerte-Dienstleistungen ohne Erlaubnis in Deutschland anbietet.

Wer in Deutschland Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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