Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bereits im März dieses Jahres hat die BaFin mit einer Aufsichtsmitteilung vor den hohen Risiken der Umgehungsgeschäfte, insbesondere mit Iran-Bezug, gewarnt und den Finanzmarkt frühzeitig sensibilisiert.
Es ist zu erwarten, dass Marktteilnehmer nun verstärkt versuchen werden, die regulatorischen Vorgaben durch alternative Strukturen oder Transaktionen auch durch Kryptotransfers zu unterlaufen.
Mit dem Wiederinkrafttreten der Iran-Sanktionen ist es wichtig, dass die nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Unternehmen gründlich und konsequent prüfen, ob sie die notwendigen Sorgfaltspflichten einhalten. Bei Hinweisen auf Umgehungsgeschäfte müssen die Verpflichteten die verstärkten Sorgfaltspflichten gemäß § 15 Geldwäschegesetz erfüllen.
