Source: Switzerland – Canton Bern Government in German
Ziel der Teilrevision der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) ist es, die zusätzlichen staatlichen Mittel möglichst wirksam einzusetzen und die Qualität der Betreuung zu stärken.
Die wichtigsten Änderungen im Betreuungsgutscheinsystem:
- Stärkere Entlastung der Familien mit tiefen Einkommen: Neu erhalten Erziehungsberechtigte bis zu einem massgebenden Einkommen von 49 000 Franken (bisher 43 000 Franken) die maximale Vergünstigung pro Monat.
- Ausweitung der Zielgruppe, die Betreuungsgutscheine erhalten kann: Neu erhalten Erziehungsberechtigte bis zu einem massgebenden Einkommen von 170 000 Franken (bisher 160 000 Franken) Betreuungsgutscheine.
- Höhere Betreuungsgutscheine: Sowohl die maximale Vergünstigung wie auch der Zuschlag für Kinder mit besonderen Bedürfnissen werden um fünf Prozent erhöht.
- Mehr Fachpersonal für die Betreuung der Kleinsten: Neu belegen Kinder bis 18 Monate (bisher 12 Monate) 1,5 Betreuungsplätze und erhalten während dieser Zeit auch eine entsprechend höhere maximale Vergünstigung. So werden die Leistungserbringer entlastet und die Betreuungsqualität weiter erhöht.
Damit die Eckwerte für die Subventionierung der vorschulischen und der schulergänzenden Kinderbetreuung weiterhin aufeinander abgestimmt sind, erfolgt zeitgleich eine analoge Anpassung der Tagesschulverordnung.
Gleichzeitig wird die Teilrevision der FKJV dafür genutzt, punktuelle Anpassungen vorzunehmen, die sich aus der bisherigen Praxiserfahrung ergeben haben. Die beschlossenen Änderungen treten auf den Beginn der nächsten Gutscheinperiode per 1. August 2026 in Kraft.
Weitere Massnahmen noch offen
Der Entwurf zur Teilrevision der FKJV, wie er am 11. November 2024 in die Konsultation gegeben wurde, beinhaltete auch umfassende Änderungen zur Umsetzung der Motion 213-2022 Köpfli (Wohlen bei Bern, GLP) «Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch bei Kindern mit einer (schweren) Behinderung ermöglichen». Der im Konsultationsverfahren unterbreitete Vorschlag wurde von verschiedenen Seiten und mit unterschiedlichen Argumenten retourniert. Die teils widersprüchlichen Rückmeldungen erfordern eine erneute Prüfung, wie die Motion umgesetzt werden soll. Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) hat daher entschieden, die Umsetzung der Motion 213-2022 Köpfli auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
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