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PSD Bank Koblenz eG: BaFin ordnet zusätzliche Eigenmittelanforderungen an

PSD Bank Koblenz eG: BaFin ordnet zusätzliche Eigenmittelanforderungen an

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die PSD Bank Koblenz eG befindet sich in einer Situation, in der sie das bisherige Geschäftsmodell in einem geänderten Zinsumfeld nachhaltig verändern muss. Durch die notwendige Umstrukturierung bestehen bei der Bank Risiken, die über die in der europäischen Eigenmittelverordnung CRR genannten Risikokomponenten hinausgehen.

Besondere Geschäftssituation des Instituts

Um einer besonderen Geschäftssituation eines Instituts Rechnung zu tragen, kann die BaFin zusätzliche Eigenmittelanforderungen anordnen und damit Risiken begrenzen. Das hat sie bei der PSD Bank Koblenz eG getan. Der notwendige Umstrukturierungsprozess bei dem Institut hat bereits begonnen wird von der BaFin eng begleitet.

Grundlage für das Tätigwerden der BaFin ist § 10 Absatz 3 Kreditwesengesetz (KWG).

Der Bescheid der BaFin ist seit dem 12. September 2025 bestandskräftig.

Auch die Veröffentlichung solcher Maßnahmen erfolgt nach festen Regeln. Sie finden sich in § 60b Absatz 1 KWG.

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