Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Angebliche Mitarbeiter von Invesco bieten per telefonischer Kontaktaufnahme und E-Mail ohne Erlaubnis die Eröffnung von Handelskonten an. Auf diesen Handelskonten soll angeblich getradet werden können. Es wird der Eindruck erweckt, dass die angebotenen Handelskonten u.a. im Zusammenhang mit der durch die BaFin beaufsichtigten Invesco Niederlassung in Deutschland stehen. Das trifft nicht zu. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl. Kein Mitarbeiter von Invesco würde unaufgefordert Konsumenten anrufen oder sie mit E-Mails oder über WhatsApp zu einer Anlage in Invesco-Produkte zu überreden versuchen.
Wer in Deutschland Finanz- und Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin warnt vor betrügerischen Handelsplattformen.
In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin zu unerlaubt tätigen Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.
