Source: Switzerland – Canton Bern Government in German
Die Beschwerdeführenden beanstandeten unter anderem, die Initiative verstosse gegen den Grundsatz der Planbeständigkeit und sei auch darüber hinaus nicht mit dem übergeordneten Recht des Bundes, namentlich mit der Eigentums- und der Wirtschaftsfreiheit vereinbar.
Gemäss einem Grundsatzentscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern von 2021 sind in Wahl- und Abstimmungssachen nur Stimmberechtigte beschwerdeberechtigt. Deshalb trat der Regierungsstatthalter lediglich auf vier von insgesamt 23 verbleibenden Beschwerden ein. Er kam zum Schluss, dass die Initiative trotz offener Fragen zur Planbeständigkeit nicht als ungültig zu erklären sei. Im Zweifel sei zugunsten der Volksrechte zu entscheiden. Zudem lasse der Initiativtext genügend Spielraum, um eine rechtmässige Umsetzung sicherzustellen.
