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SUSS MicroTec SE: Fehlerbekanntmachung für den offengelegten Konzernabschluss

SUSS MicroTec SE: Fehlerbekanntmachung für den offengelegten Konzernabschluss

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin hat bei einer Prüfung festgestellt, dass der nach internationalen Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standards – kurz IFRS) erstellte, offengelegte Konzernabschluss der SUSS MicroTec SE zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2024 fehlerhaft ist.

Damit Kapitalmarktteilnehmer Informationen über den Grad der Abhängigkeit eines Unternehmens von seinen Kunden erhalten, muss ein Unternehmen bestimmte Angaben ausweisen. Dies ist der Fall, wenn sich die Umsatzerlöse mit einem Kunden auf mindestens 10 % der gesamten Umsatzerlöse belaufen.

Die SUSS MicroTec SE hat in dem o. g. Konzernabschluss fehlerhaft angegeben, dass es keine solchen Kunden gegeben habe. Tatsächlich erwirtschaftete das Unternehmen im Geschäftsjahr 2024 allerdings mit drei Kunden jeweils mehr als 10 % des gesamten Konzernumsatzes.

Rechtsgrundlagen der BaFin

Die BaFin ist seit 1. Januar 2022 allein für die Überwachung der Bilanzen kapitalmarktorientierter Unternehmen zuständig. Rechtsgrundlage hierfür ist Abschnitt 16 Unterabschnitt 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG).

In Bilanzkontrollverfahren prüft die BaFin die Rechtmäßigkeit von Jahresabschlüssen oder Konzernabschlüssen und den zugehörigen (Konzern-) Lageberichten. Stellt sie darin Fehler fest, veröffentlicht sie diese. Diese Transparenz informiert den Kapitalmarkt über wesentliche Rechnungslegungsverstöße und stärkt so das Vertrauen von Anlegerinnen und Anlegern. Grundlage der Bekanntmachung ist § 109 Absatz 2 WpHG.

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