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Kommission bringt Korrekturen am Sozialhilfegesetz an

Kommission bringt Korrekturen am Sozialhilfegesetz an

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Nach Ansicht der Kommission sollen Gemeinden, deren Sozialdienste die Sozialhilfegesetzgebung mangelhaft umsetzen, künftig mit einer Busse von bis zu 100 000 Franken belegt werden können. Die vom Regierungsrat vorgeschlagene Busse von maximal 20 000 Franken ist aus Sicht der GSoK zu gering, um disziplinierend zu wirken. Gleichzeitig soll der Kanton die Gemeinden aber auch stärker dabei unterstützen, die Anforderungen an das Qualitäts- und Risikomanagement zu definieren. 

Weil Sozialhilfe mehr ist als finanzielle Unterstützung, möchte die GSoK zudem die Bedeutung der persönlichen Hilfe im Gesetz stärker verankern. Der Regierungsrat soll daher dazu verpflichtet werden, einen Katalog an Leistungen zu erlassen, welche die Gemeinden im Rahmen der persönlichen Hilfe mindestens erbringen müssen.

MIL OSI