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DFS – Asset Management GmbH: BaFin ordnet Einstellung des unerlaubt betriebenen Finanztransfergeschäfts an

DFS – Asset Management GmbH: BaFin ordnet Einstellung des unerlaubt betriebenen Finanztransfergeschäfts an

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die BaFin hat mit Bescheid vom 22. Juli 2025 angeordnet, dass die DFS – Asset Management GmbH, Mannheim, ihr Finanztransfergeschäft sofort einstellen muss. Sie hat dafür keine Erlaubnis.

Die DFS – Asset Management GmbH, die auch unter der Bezeichnung „DFS – Die Finanzstrategen“ auftritt, nimmt auf ihren Geschäftskonten Gelder von Privatpersonen im Zusammenhang mit den durch die D F S BANK BROKERS CO. L.L.C, mit Sitz in Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, emittierten „Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2024-2029“ entgegen und leitet diese an die Emittentin weiter. Zudem übermittelt sie Gelder für Zinszahlungen an die Anleihegläubiger. Über die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin gemäß § 10 Abs. 1 des Gesetzes über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten verfügt die DFS – Asset Management GmbH nicht.

Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

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