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Löffler Immobiliengruppe GmbH, Kammerstein: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an

Löffler Immobiliengruppe GmbH, Kammerstein: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin hat mit Bescheid vom 29. Juli 2025 angeordnet, dass die Löffler Immobiliengruppe GmbH das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einstellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abwickeln muss.

Die Löffler Immobiliengruppe GmbH hat auf Grundlage von „Darlehensverträgen mit qualifiziertem Nachrang“ gewerbsmäßig Gelder angenommen, die unbedingt rückzahlbar waren, ohne dass der Rückzahlungsanspruch in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft war. Damit betrieb die Löffler Immobiliengruppe GmbH das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz, ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu haben. Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die Löffler Immobiliengruppe GmbH, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

MIL OSI