Source: Switzerland – Federal Council in German
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI hat die unterlassene Berichterstattung von SRF über ein wichtiges Ereignis als programmrechtswidrig beurteilt. Die Beschwerden gegen zwei Beiträge der Sendung “Rundschau” über die Prügelattacke von mehreren Männern gegen eine Frau hat sie in einem Fall gutgeheissen, im anderen abgewiesen.
