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LumiGain: BaFin warnt vor der Website lumigain.io

LumiGain: BaFin warnt vor der Website lumigain.io

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Der Betreiber gibt an, von einer „Crypto Standards Commission“ beaufsichtigt zu sein. Dabei handelt es sich um keine behördliche Finanzmarktaufsicht. Wer in Deutschland Kryptowerte- Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Zulassung bzw. Erlaubnis der BaFin. Die „Crypto Standards Commission“ ist nicht befugt, solch eine Zulassung oder Erlaubnis zu erteilen.

Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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