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topcoinmarkt.de: BaFin warnt vor Website

topcoinmarkt.de: BaFin warnt vor Website

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Der Betreiber der Website tritt unter der Bezeichnung TopCoinMarkt auf, ohne Verwendung einer Rechtsform. Er gibt an, in London, Vereinigtes Königreich, geschäftsansässig zu sein. Zudem behauptet er, in Zypern bei der CySEC (Cyprus Securities and Exchange Commission) und bei der britischen FCA (Financial Conduct Authority) registriert zu sein. Dies trifft nicht zu.

In letzter Zeit ist bereits eine Vielzahl an Websites mit nahezu identischem Inhalt bekannt geworden, vor denen die BaFin ebenfalls gewarnt hat. In den weitaus meisten Fällen beginnt die Präsentation auf den Websites mit folgendem Satz: „Betreten Sie mit [Name der Website] selbstbewusst die Handelsarena“.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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