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Valour Digital Securities Limited: BaFin droht Zwangsgelder an

Valour Digital Securities Limited: BaFin droht Zwangsgelder an

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin hat gegenüber der Valour Digital Securities Limited am 22. Januar 2025 angeordnet, die Finanzberichterstattungspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zu erfüllen. Für den Fall, dass das Unternehmen dieser Anordnung nicht nachkommt, hat die BaFin Zwangsgelder in Höhe von 57.500 Euro angedroht.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Zum Hintergrund: Finanzberichterstattungspflichten

Unternehmen, wie die Valour Digital Securities Limited, die ihren Sitz in einem Drittstaat haben und in Deutschland am organisierten Markt Wertpapiere begeben, müssen für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres Jahresfinanzberichte erstellen. Diese müssen spätestens vier Monate nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Jeweils vor der Veröffentlichung müssen die Unternehmen die Öffentlichkeit und die BaFin mit einer Hinweisbekanntmachung darüber informieren, ab wann und auf welcher Website sie die Informationen offenlegen.
Die Valour Digital Securities Limited hat gegen diese Pflichten verstoßen, denn sie hat keinen Jahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2023 veröffentlicht, da gesetzlich geforderte Mindestbestandteile fehlen. Zudem hat das Unternehmen keine Hinweisbekanntmachung hierzu veröffentlicht.

Auch die Bekanntmachung der BaFin ist gesetzlich geregelt. Sie basiert auf § 124 WpHG.

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