Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die SPORTTOTAL AG hat das stillgelegte Reise- und Fahrveranstaltungsgeschäft „Porsche Experience“ nicht als aufgegebenen Geschäftsbereich ausgewiesen. Dadurch wurde in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung das Ergebnis des aufgegebenen Geschäftsbereichs in Höhe von 0,4 Millionen Euro nicht gesondert angegeben. Dieser Betrag ergibt sich aus Umsatzerlösen in Höhe von 17,9 Millionen Euro und den davon abzuziehenden Aufwendungen in Höhe von 17,5 Millionen Euro.
Zudem fehlt die Angabe der Netto-Cashflows in Höhe von 3,2 Millionen Euro, die der laufenden Geschäftstätigkeit des aufgegebenen Geschäftsbereichs zuzurechnen sind.
Darüber hinaus fehlte im Konzernanhang eine Fälligkeitsanalyse für nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten und für Leasingverbindlichkeiten. Diese Fälligkeitsanalyse muss die verbleibenden vertraglichen Restlaufzeiten darstellen.
Die SPORTTOTAL AG hat zudem versäumt, für immaterielle Vermögenswerte der Einheit „Segment DIGITAL“ in Höhe von 5,3 Millionen Euro den erzielbaren Betrag zu schätzen. Dies wäre erforderlich gewesen, da Anhaltspunkte vorlagen, die auf eine Wertminderung hindeuteten. Denn die betrieblichen Verluste der zahlungsmittelgenerierenden Einheit „Segment DIGITAL“ waren seit dem Geschäftsjahr 2019 signifikant höher als nach den Planungen für das jeweilige Geschäftsjahr.
Rechtsgrundlagen der BaFin
Die BaFin ist seit 1. Januar 2022 allein für die Überwachung der Bilanzen kapitalmarktorientierter Unternehmen zuständig. Rechtsgrundlage hierfür ist Abschnitt 16 Unterabschnitt 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG).
In Bilanzkontrollverfahren prüft die BaFin die Rechtmäßigkeit von Jahresabschlüssen oder Konzernabschlüssen und die zugehörigen (Konzern-) Lageberichten. Stellt sie darin Fehler fest, veröffentlicht sie diese. Diese Transparenz soll das Vertrauen von Anlegerinnen und Anlegern stärken. Grundlage der Bekanntmachung ist § 109 Absatz 2 WpHG.
