Source: Switzerland – Canton Bern Government in German
Das Grundrecht auf Datenschutz ist gewahrt, wenn Behörden Personendaten sachgerecht, sicher und transparent bearbeiten, die Bürgerinnen und Bürger darüber informiert sind und gegen rechtswidrige Bearbeitungen vorgehen können. An diesem Massstab orientiert sich das totalrevidierte kantonale Datenschutzgesetz. Vorgesehen sind neue Informationspflichten der Behörden, die Personendaten beschaffen. Neu wird auch eine Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen eingeführt.
«Das neue Datenschutzgesetz schafft Vertrauen und Rechtssicherheit. Es leistet damit einen unverzichtbaren Beitrag an die digitale Transformation der Verwaltung», hält Regierungspräsidentin Evi Allemann fest.
