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Singulus Technologies AG: Fehlerbekanntmachung für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Singulus Technologies AG: Fehlerbekanntmachung für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im zusammengefassten Lagebericht hat die Gesellschaft nicht offengelegt, wie sich die prognostizierten Finanzkennzahlen für das Geschäftsjahr 2023 ergeben. Sie hat nicht erläutert, dass kurzfristige Auftragseingänge mit hohem Auftragsvolumen erwartet wurden, die noch einen hohen Umsatz- und Ergebnisbeitrag leisten sollten. Diese Auftragseingänge waren notwendig, um eine negative Geschäftsentwicklung auszugleichen, die es während des Aufstellungszeitraums bis zum 25. Oktober 2023 gab.

In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sind die sonstigen betrieblichen Erträge für das Geschäftsjahr 2022 um 2,2 Millionen Euro zu hoch ausgewiesen. Dieser Fehler resultiert aus einer falschen bilanziellen Abbildung einer wertberichtigten Forderung. Die volle Werthaltigkeit der Forderung war bereits zum 31. Dezember 2021 bekannt. Ihre Wertberichtigung hätte daher im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 rückgängig gemacht werden müssen. Stattdessen wurde der Zahlungseingang im Geschäftsjahr 2022 ertragswirksam erfasst.

Rechtsgrundlagen der BaFin

Die BaFin ist seit 1. Januar 2022 allein für die Überwachung der Bilanzen kapitalmarktorientierter Unternehmen zuständig. Rechtsgrundlage hierfür ist Abschnitt 16 Unterabschnitt 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG).

In Bilanzkontrollverfahren prüft die BaFin Jahresabschlüsse oder Konzernabschlüsse und die zugehörigen (Konzern-) Lageberichte. Stellt sie darin Fehler fest, veröffentlicht sie diese. Diese Transparenz soll das Vertrauen von Anlegerinnen und Anlegern stärken. Grundlage der Bekanntmachung ist § 109 Absatz 2 WpHG.

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