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Melde- und Reinigungspflicht beim Gewässerwechsel von Schiffen gilt ab 23. September 2024

Melde- und Reinigungspflicht beim Gewässerwechsel von Schiffen gilt ab 23. September 2024

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

18. September 2024

Medienmitteilung der Bau- und Verkehrsdirektion

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Melde- und Reinigungspflicht beim Gewässerwechsel von Schiffen gilt ab 23. September 2024

Für immatrikulierte Schiffe, die im Kanton Bern das Gewässer wechseln, gilt ab 23. September 2024 eine Melde- und Reinigungspflicht. Damit will der Kanton Bern verhindern, dass sich invasive gebietsfremde Tiere und Pflanzen wie beispielsweise die Quaggamuschel weiter ausbreiten. Die Schiffshalterinnen und -halter müssen den Gewässerwechsel über eine Online-Plattform anmelden. Die Reinigung erfolgt durch autorisierte Betriebe. 

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