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Meldepflichten: Deutsche Aufsicht wendet EBA-Leitlinien an

Meldepflichten: Deutsche Aufsicht wendet EBA-Leitlinien an

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Mit den Leitlinien (EBA/GL/2024/04) reduziert die EBA die Notwendigkeit von Korrekturmeldungen bei Meldeanforderungen zur Bankenaufsicht und Abwicklung. Bisher mussten alle Fehler korrigiert werden, unabhängig von Größe und Referenzstichtag.

Finanzinstitute müssen künftig fehlerhafte Daten für den aktuellen Meldestichtag und vier vorangegangene Quartale korrigieren. Bei Daten mit monatlicher Meldefrequenz muss mindestens sechs Monate und mindestens bis zum letzten Jahresende rückwirkend korrigiert werden. Zudem plant die EBA, die Prüfgenauigkeit für Validierungsregeln zu vermindern. Aktuell wird auf 1.000 Euro gerundet, künftig auf 10.000 Euro.

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