Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Der zusammengefasste Konzernlagebericht der in Berlin ansässigen elumeo SE erläutert die Ertragslage unzureichend. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) ist ein wichtiger finanzieller Leistungsindikator. Er wurde analysiert, jedoch fehlt eine klare Überleitung zu den Zahlen des Konzernabschlusses. Dies widerspricht den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), wonach die wichtigsten finanziellen Leistungsindikatoren einbezogen und erläutert werden müssen
Zudem wurde die teilweise Auflösung einer Rückstellung für die Aufgabe eines Geschäftsbereichs in Thailand in Höhe von 588.000 Euro fälschlicherweise nicht über den Posten aufgelöst, über den die Rückstellung erfasst wurde.
Die Bezüge der geschäftsführenden Direktoren wurden nicht, wie im HGB vorgeschrieben, einzeln im Konzernanhang angegeben. Stattdessen wurde nur die Gesamtvergütung aller Organmitglieder in Höhe von 654.000 Euro ausgewiesen.
Die Schlusserklärung der geschäftsführenden Direktoren zum Abhängigkeitsbericht fehlte im Konzernlagebericht, obwohl ein Abhängigkeitsbericht erstellt wurde. Das Aktiengesetz schreibt jedoch vor, dass diese Erklärung am Ende des Abhängigkeitsberichts auch im Lagebericht enthalten sein muss.
Rechtsgrundlagen der BaFin
Die BaFin ist seit 1. Januar 2022 allein für die Überwachung der Bilanzen kapitalmarktorientierter Unternehmen zuständig. Rechtsgrundlage hierfür ist das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), und zwar Abschnitt 16, Unterabschnitt 1.
In Bilanzkontrollverfahren prüft die BaFin die Rechtmäßigkeit von Jahresabschlüssen oder Konzernabschlüssen und den zugehörigen (Konzern-) Lageberichten. Stellt sie darin Fehler fest, macht sie diese dem Kapitalmarkt bekannt. Damit soll das Vertrauen von Anlegerinnen und Anlegern gestärkt werden. Grundlage der Bekanntmachung ist § 109 Absatz 2 WpHG..
