Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen ein Aufsichtsratsmitglied eines bedeutenden Kreditinstitutes zwei Bußgelder in Höhe von insgesamt 3.000 Euro festgesetzt. Gründe waren Verstöße gegen das Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz – KWG). Das Aufsichtsratsmitglied reichte die Anzeigen über das Ende seiner Tätigkeit als Geschäftsleiter bei einem anderen Unternehmen verspätet ein.
Der Bescheid ist rechtskräftig
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Zum Hintergrund:
Nach dem Kreditwesengesetz (KWG) müssen Mitglieder eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines bedeutenden Kreditinstitutes der BaFin und der Deutschen Bundesbank unverzüglich anzeigen, wenn sie eine Tätigkeit als Geschäftsleiterin oder Geschäftsleiter eines anderen Unternehmens beenden (vgl. § 24 Absatz 2a KWG).
Die BaFin und die Deutsche Bundesbank prüfen, ob die Mitglieder der Aufsichtsorgane beaufsichtigter Institute nicht zu viele Mandate übernehmen. Sie müssen daher sofort informiert werden, wenn ein Organmitglied eine Geschäftsleitertätigkeit oder ein Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsmandat bei einem nicht beaufsichtigten Unternehmen aufnimmt oder beendet.
