Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die Schweizer Finanzaufsicht FINMA hat zu der ZurichSwift AG bereits eine Warnung veröffentlicht.
Bei den Websites könnte sich um eine Plattformreihe handeln. Es liegen Erkenntnisse zu weiteren Websites vor, die sich vom Inhalt, Design und Aufbau kaum unterscheiden. Daher warnt die BaFin auch vor den Websites mib40.org und tridentfm.com.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.
