Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Personen, die sich als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer angeblichen Zweigstelle des Instituts in Stuttgart ausgeben, kontaktieren aktuell Verbraucherinnen und Verbraucher und bieten ihnen Festgeldanlagen an. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
