Source: Switzerland – Canton Bern Government in German
Eine Neuerung des Polizeigesetzes betrifft die Datenaufbewahrung bei der automatisierten Fahrzeugfahndung. Damit werden Fahrzeugkennzeichen an bestimmten neuralgischen Orten erfasst und automatisiert mit polizeilichen Fahndungssystemen abgeglichen. Das Instrument gehört zu den heute unverzichtbaren Mitteln für eine erfolgreiche Polizeiarbeit, namentlich bei der Bekämpfung von organisierter Kriminalität und bei Entführungen. Erhobene Daten sollen neu bis zu 60 Tage lang aufbewahrt und für Ermittlungen bei schwerer Kriminalität verwendet werden können. Um die Rechte der betroffenen Personen zu wahren, werden hohe Anforderungen gestellt, wann eine Auswertung der Daten zulässig ist. Zudem sind Auskunftsrechte und eine unabhängige Kontrollinstanz vorgesehen. Die kantonale Datenschutzaufsicht anerkennt, dass der Gesetzgeber adäquate Vorkehrungen in diesem Bereich getroffen hat.
