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Gegenvorschlag zur «Berner Solar-Initiative»: Keine Solarpflicht bei Gebäudesanierungen

Gegenvorschlag zur «Berner Solar-Initiative»: Keine Solarpflicht bei Gebäudesanierungen

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Der Hochwasserschutz ist eine Verbundaufgabe zwischen Bund, Kanton und Gemeinden. Ab Anfang 2025 beteiligt sich der Bund neu an den Kosten für den regelmässigen Gewässerunterhalt, der dem Hochwasserschutz dient. Die Beiträge des Bundes gehen an den Kanton als zweckgebundene Subventionen. Der Kanton gibt sie an die Träger der Wasserbaupflicht – insbesondere an Gemeinden, Wasserbauverbände und Schwellenkorporationen – weiter, indem er seinen Beitragssatz erhöht. Dazu muss das kantonale Wasserbaugesetz revidiert werden.

Die BaK unterstützt die Anpassung des Wasserbaugesetzes, da zunehmend deutlicher wird, dass die Hochwasserrisiken zunehmen werden. Die Erhöhung des Beitragssatzes des Kantons von 33 Prozent auf 66 Prozent für den Gewässerunterhalt entlastet die wasserbaupflichtigen Gemeinden, Wasserbauverbände und Schwellenkorporationen. Die BaK beantragt, der Revision zuzustimmen, damit die Träger der Wasserbaupflicht ab Anfang 2025 von den Bundessubventionen profitieren können. Basierend auf den Durchschnittswerten der letzten 10 Jahre entspricht dies einer Erhöhung von 3,3 Millionen auf rund 6,6 Millionen Franken jährlich. Der Kantonsbeitrag für den übrigen, nicht sicherheitsrelevanten Unterhalt soll unverändert 33 Prozent betragen. Dies gilt insbesondere für die naturnähere Gestaltung der Gewässer und den Erhalt von Uferwegen, falls diese ausschliesslich dem Gewässerunterhalt dienen. Bei diesen Massnahmen ist keine Mitfinanzierung des Bundes vorgesehen. Weil die vorgesehene Anpassung dringlich und nicht umfangreich ist, spricht sich die Kommission zudem dafür aus, die Gesetzesänderung in nur einer Lesung in der Herbstsession 2024 zu beraten.

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