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Neue Lenk- und Ruhezeiten für Reisebusfahrer

Neue Lenk- und Ruhezeiten für Reisebusfahrer

Source: Deutsche Nachrichten
Für Busfahrer im Reiseverkehr gelten seit dem 22.05.2024 neue Regelungen zu den Lenk- und Ruhezeiten. Die EU-Verordnung 561/2006 wurde dahingehend durch die Verordnung (EU) 1258/2024 geändert, um die Flexibilität bei der Planung einer Reise zu erhöhen.

Diese geänderten Vorschriften sollen den Verkehrsunternehmen mehr Spielraum bieten, um z.B. die Pausenregeln für Busfahrer im Gelegenheitsverkehr an die Bedürfnisse der Fahrgäste anpassen zu können. Fahrer können die notwendigen Fahrtunterbrechungen nun mehr oder weniger frei in zwei Teile aufteilen, wenn bestimmte Vorgaben eingehalten werden. Auch die tägliche Ruhezeit kann unter Umständen verschoben werden. Allerdings gibt es bei den neuen Regelungen auch einiges zu beachten, um keine hohen Bußgelder zu riskieren. Oberstes Gebot ist nach dem Willen der EU, dass die Verkehrssicherheit und die Arbeitsbedingungen der Fahrer nicht beeinträchtigt werden.

Die Verordnung (EU) 1258/2024 enthält folgende Änderungen:

  • Neue Aufteilung der Fahrtunterbrechungen
  • Verschiebung der Täglichen Ruhezeit
  • Änderung der sogenannten 12-Tage-Regelung
  • Erweiterte Nachweis und Dokumentationspflichten

Disponenten, Verkehrsleiter und natürlich die Unternehmer selbst sollten die Besonderheiten der neuen Vorschriften und deren Fallstricke genau kennen, bevor diese angewendet werden. Denn zugleich wurde für die Mitgliedstaaten durch eine Änderung von Artikel 19 der Verordnung (EG) 561/2006 auch die Möglichkeiten erweitert, Verstöße zu ahnden.

Kontrollbehörden können jetzt auch Verstöße gegen die Bedienung des Digitalen Fahrtenschreibers ahnden, die in einem anderen Mitgliedstaat begangen wurden.

Verantwortlichen Personen empfiehlt SBS Fleet-Competence das Online-Seminar zu den Änderungen der Verordnung (EU) 561/2006. Alternativ können sich interessierte Unternehmen auch durch das Intensivseminar Fahrpersonalrecht weiterbilden und auf den neuesten Stand bringen. Dieses Präsenzseminar gilt sogar als Weiterbildung im Sinne des BKrFQG.

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