Source: Switzerland – Canton Bern Government in German
Spitäler, die Mittel aus dem Rettungsschirm beantragen, sollen nach dem Willen der GSoK Auflagen erfüllen, die über die Anforderungen des Regierungsrates hinausgehen. So sollen die Spitäler während der Inanspruchnahme kantonaler Gelder auf die Ausschüttung von Dividenden verzichten müssen und keine Löhne ausrichten dürfen, die über dem Marktüblichen liegen. Ein Spital soll nur dann ein Darlehen oder eine Bürgschaft zur Liquiditätssicherung erhalten, wenn die Versorgungssicherheit durch einen allfälligen Konkurs unmittelbar bedroht wäre. Weiter sollen die Häuser sich verpflichten, Kooperationen mit anderen Spitälern einzugehen und von einer unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen, ob sie ihren Pflichten in den vergangenen fünf Jahren gesetzestreu nachgekommen sind. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass die Allgemeinheit für allfällige Fehler des Spitalmanagements aufkommen muss. Schliesslich fordert die GSoK, dass die Parlamentskommissionen detailliert über die Mittelverwendung informiert werden. Eine Minderheit der Kommission möchte den gesuchstellenden Spitälern zusätzlich Massnahmen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels sowie zum Schutz des Personals auferlegen.
