Source: Deutsche Nachrichten
Intensiv diskutiert und lange erwartet: Mit der neuen EU-Maschinenverordnung wird die aktuell gültige Maschinenrichtlinie 2006/42/EU abgelöst. Die Verordnung wurde im Juni 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und muss ab dem 20. Januar 2027 offiziell angewendet werden. Bis dahin haben Unternehmen Zeit, die neuen Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen und Anlagen zu erfüllen.
Digital ist erlaubt – mit Einschränkungen
Auch im Bereich der Nutzerinformationen hat die EU-Kommission die Zeichen des digitalen Wandels erkannt und konkrete Regelungen für die Betriebsanleitung in digitaler Form formuliert. Konkret heißt das: Die neue Maschinenverordnung erlaubt es den Herstellern erstmals und ausdrücklich, die Betriebsanleitung zu ihren Produkten rein elektronisch zur Verfügung zu stellen. Unternehmen, die ihre Anleitungen künftig digital bereitstellen wollen, müssen aber einige Vorgaben beachten. Welche das sind und was die neuen Regelungen in der Praxis bedeuten, untersucht die kothes GmbH in einem neuen Whitepaper zu dem Thema.
Folgende Punkte werden im Whitepaper im Detail beleuchtet:
- Welche Anforderungen die Maschinenverordnung im Detail an die digitale Betriebsanleitung stellt.
- Welche praktischen Ansätze daraus für die Hersteller resultieren.
- Wie Unternehmen das Projekt digitale Anleitung konkret angehen können.
- Welche technischen Lösungen existieren und wie Aufwand und Nutzen richtig eingeschätzt werden können.
Das Whitepaper kann auf der Website der kothes GmbH kostenfrei heruntergeladen werden: Wege zur digitalen Betriebsanleitung – Vorgaben und Perspektiven im Rahmen der EU-Maschinenverordnung
