Source: Deutsche Nachrichten
Die CO2-Bepreisung von Erdgas und Heizöl soll 2027 nach dem Willen der Bundesregierung stabil bleiben, im selben Preiskorridor wie 2026. Laut Bundesumweltministerium hat das Bundeskabinett dazu am 12. August 2026 den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) beschlossen. Danach soll der Preis je Tonne Kohlendioxid im nationalen Brennstoffemissionshandel 2027 wie 2026 in einem Korridor von 55 bis 65 Euro liegen. Der Entwurf war Ende September 2026 noch kein geltendes Recht; eingebracht wurde er im Bundestag als Drucksache 21/7869. Wie sich der Heizenergiebedarf einzelner Räume mit Lüftern am Heizkörper beeinflussen lässt, beschreibt das Fachportal der Provimedia GmbH aus Bietigheim-Bissingen in seinen Hinweisen zum Nachrüsten von Heizkörperventilatoren.
Während im November 2026 die Heizsaison läuft, kalkulieren viele Versorger ihre Preise für das kommende Jahr. Der CO2-Preis ist darin ein Bestandteil; Brennstofflieferanten müssen ihn nach § 3 CO2KostAufG, dem Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten, auf der Rechnung als Preisbestandteil der Kohlendioxidkosten ausweisen.
Nach dem Entwurf gilt der Preiskorridor auch 2027, nach dem Ende September 2026 geltenden Recht nur 2026
Das Ende September 2026 geltende BEHG legt in § 10 Absatz 2 Satz 4 BEHG nur für 2026 einen Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro und einem Höchstpreis von 65 Euro je Emissionszertifikat fest. Für 2027 sah das Gesetz laut Gesetzentwurf einen Preis vor, der sich aus dem Durchschnittspreis der Versteigerungen im EU-Emissionshandel für Industrie und Energie ergibt. Die Grundlage dafür steht in § 10 Absatz 3 Satz 2 Nummer 5 BEHG, der für 2027 einen Verkauf zu einem an diesen Versteigerungen ausgerichteten Festpreis ermöglicht. Der Entwurf ersetzt § 10 Absatz 2 Satz 4 BEHG: Der Korridor von 55 bis 65 Euro soll für die Jahre 2026 und 2027 gelten, Nummer 5 soll gestrichen werden.
Hintergrund ist nach der Begründung des Entwurfs die Verschiebung des europäischen Emissionshandels für Gebäude und Verkehr (Emissions Trading System, ETS 2) um ein Jahr auf 2028. Die Bundesregierung setzt damit einen Beschluss des Koalitionsausschusses vom 12. Mai 2026 um und begründet ihn mit Planungssicherheit angesichts angespannter Energie- und Rohstoffmärkte. Die Zertifikate abgeben müssen nach § 8 BEHG die Verantwortlichen, jährlich bis zum 30. September für das Vorjahr. Verantwortliche sind nach § 3 Nummer 3 BEHG im Regelfall die Unternehmen, die für die Brennstoffe Energiesteuer schulden, nicht die Haushalte.
Wie viel die CO2-Bepreisung einen Haushalt mit Gas- oder Ölheizung kostet
Haushalte zahlen die CO2-Kosten über den Preis für Gas und Heizöl; in Mietwohnungen werden sie nach dem CO2KostAufG grundsätzlich zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt, je nach Kohlendioxidausstoß des Gebäudes oder der Wohnung pro Quadratmeter Wohnfläche. Der Anteil des Vermieters reicht nach der Anlage des Gesetzes von null Prozent bei weniger als 12 Kilogramm bis 95 Prozent ab 52 Kilogramm Kohlendioxid pro Quadratmeter und Jahr. Wie hoch die CO2-Kosten insgesamt ausfallen, bevor sie aufgeteilt werden, zeigt eine Beispielrechnung der Verbraucherzentrale in ihrem Ratgeber mit Stand vom 6. Januar 2026. Laut Verbraucherzentrale gilt für ein älteres Einfamilienhaus mit 20.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch:
- Erdgas stößt nach der Verbraucherzentrale je Kilowattstunde rund 201 Gramm Kohlendioxid aus, bei 20.000 Kilowattstunden rund vier Tonnen im Jahr.
- Die CO2-Kosten dafür lagen 2025 bei rund 260 Euro und bewegen sich 2026 zwischen etwa 260 und 310 Euro, jeweils einschließlich 19 Prozent Mehrwertsteuer.
- Heizöl stößt je Kilowattstunde rund 266 Gramm Kohlendioxid aus, bei 20.000 Kilowattstunden, rund 2.000 Litern, sind es 5,3 Tonnen.
- Die CO2-Kosten dafür lagen 2025 bei rund 350 Euro und bewegen sich 2026 zwischen 350 und 410 Euro.
Bleibt der Korridor 2027 unverändert und der Verbrauch gleich, ändert sich an diesen Spannen rechnerisch nichts. Nach dem Ende September 2026 geltenden Recht wäre der Preis für 2027 dagegen an die Versteigerungspreise im EU-Emissionshandel gekoppelt und damit offen.
Warum jede eingesparte Kilowattstunde beim CO2-Preis mitzählt
Der CO2-Preis fällt mit jeder Kilowattstunde an. Wer weniger Gas verbraucht, spart nach dem Faktor der Verbraucherzentrale je 1.000 Kilowattstunden rund 201 Kilogramm Kohlendioxid und den darauf entfallenden Preisanteil, soweit er ihn selbst trägt. Ein Hebel dafür liegt am Heizkörper selbst: Gibt ein Heizkörper seine Wärme schneller an den Raum ab, kann die Heizung mit niedrigerer Vorlauftemperatur arbeiten. Wie Lüfteraufsätze am Heizkörper genau dort ansetzen, erklärt das Fachportal in einem Beitrag darüber, wie Heizkörperlüfter die Vorlauftemperatur senken können.
Ob sich solche Aufsätze in einer Wohnung lohnen, hängt von Heizkörper, Heizungsanlage und Nutzung ab. Der Stromverbrauch der Lüfter ist dabei gegen die eingesparte Heizenergie zu rechnen.
Wo das Gesetzgebungsverfahren Ende September 2026 stand
Nach Angaben des Bundesrates hat die Länderkammer am 25. September 2026 gegen den als besonders eilbedürftig zugeleiteten Entwurf keine Einwendungen erhoben. Der Bundestag hat den Entwurf am 24. September 2026 in erster Lesung beraten und dem Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen. Der Ausschuss setzte eine öffentliche Anhörung für den 7. Oktober 2026 an. Nach Artikel 4 des Entwurfs soll das Gesetz am Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten. Damit der Korridor mit Beginn des Jahres 2027 greift, muss das parlamentarische Verfahren vor dem Jahreswechsel 2026/2027 abgeschlossen und das Gesetz verkündet sein.
Einen Termin für die abschließende Entscheidung des Bundestages gab es Ende September 2026 noch nicht
Wann der Bundestag abschließend über den Entwurf entscheidet, stand Ende September 2026 noch nicht fest. Unabhängig davon, wann und wie der Bundestag entscheidet, können Haushalte mit Gas- oder Ölheizung zwei Dinge tun. Sie lesen den Zählerstand oder den Tankinhalt jetzt ab, um den Verbrauch im Winter mit dem Vorjahr zu vergleichen, und prüfen die Preismitteilung ihres Versorgers zum Jahreswechsel auf die Annahmen zur CO2-Bepreisung. Wer mit der Faustregel der Verbraucherzentrale rechnet, multipliziert den Jahresverbrauch in Kilowattstunden mit 201 Gramm für Gas oder 266 Gramm für Heizöl und teilt das Ergebnis durch eine Million. Heraus kommen die Tonnen Kohlendioxid, auf die der Preis entfällt.
„Ein stabiler Korridor nimmt dem Winter 2026/2027 eine Unbekannte, aber er senkt keine Rechnung. Wer heizt, zahlt den CO2-Preis mit jeder Kilowattstunde, als Mieter ganz oder zum Teil, je nach Kohlendioxidausstoß des Gebäudes, deshalb bleibt der eigene Verbrauch die Stellgröße, die ein Haushalt selbst in der Hand hat. Ab 2028 soll sich der Preis im europäischen Handel bilden, und dann zählt jede Maßnahme, die heute schon Verbrauch spart“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.
Die vorstehenden Angaben zum Brennstoffemissionshandel und zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten geben eine allgemeine Information nach dem am 28. September 2026 abgerufenen Wortlaut wieder. Grundlage sind § 3 Nummer 3 BEHG, § 8 BEHG und § 10 BEHG sowie § 3 CO2KostAufG, § 5 CO2KostAufG, § 6 CO2KostAufG und die Anlage zum CO2KostAufG. Maßgeblich ist jeweils die an diesem Tag auf gesetze-im-internet.de veröffentlichte Fassung; hinzu kommt der Gesetzentwurf der Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 21/7869, über den der Bundestag am 28. September 2026 noch nicht entschieden hatte. Die Angaben sind keine Rechtsberatung. Welche Pflichten ein Unternehmen als Verantwortlicher oder Brennstofflieferant im Einzelfall treffen und wie sich die Kosten in einem Mietverhältnis aufteilen, klärt sich in einer rechtlichen Beratung.
