Source: Switzerland – Canton Bern Government in German
Mit dem sogenannten «Beschleunigungserlass», einer Änderung des eidgenössischen Energiegesetzes, verpflichtet der Bund die Kantone, für den Bau, die Erweiterung und Erneuerung von Solar- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse ein kantonales Plangenehmigungsverfahren (KPGV) vorzusehen. Sämtliche notwendigen planerischen Voraussetzungen und Bewilligungen sollen in einem einzigen konzentrierten Verfahren in der Zuständigkeit des Kantons erteilt werden. Der Entscheid beinhaltet die Nutzungsplanung, alle kantonalen und kommunalen Bewilligungen, allfällige Enteignungsrechte sowie die Festlegung der Erschliessung, der Installationsplätze und der Abmessungen für die Anlagen. Die Kantone regeln, ob die Zustimmung der Standortgemeinden erforderlich ist. Gesuchstellende können verlangen, dass anstelle des KPGV das ordentliche Planungs- und Baubewilligungsverfahren durchgeführt wird.
Entscheid des Regierungsrates
Der Regierungsrat respektiert die Haltung des Grossen Rates und verzichtet auf den Erlass einer dringlichen Einführungsverordnung. Er gibt damit einem demokratisch breit abgestützten Gesetzgebungsverfahren den Vorrang. Unter den gegebenen Umständen ist das der schnellste Weg zur Umsetzung des Beschleunigungserlasses.
Im Gesetzgebungsverfahrens werden sich im Rahmen der Vernehmlassung Behörden, Organisationen, Parteien und interessierte Personen zur Vorlage äusseren können. Die anschliessende Debatte im parlamentarischen Prozess garantiert eine breite Legitimation und Akzeptanz der zukünftigen Regelung.
Weiteres Vorgehen
Die bisherigen Arbeiten zum Erlass einer dringlichen befristeten Umsetzungsverordnung werden in ein Gesetzgebungsprojekt überführt. Es ist vorgesehen, für die Umsetzung des Beschleunigungserlasses das Baugesetz anzupassen, da dort Planungs- und Baubewilligungsverfahren geregelt sind. Die Ergebnisse der Konsultation zur zunächst geplanten befristeten dringlichen Umsetzungsverordnung werden in die nun umgehend startenden Gesetzgebungsarbeiten einfliessen. Dabei werden auch die überwiesenen Vorstösse umgesetzt.
Für eine möglichst rasche Umsetzung soll dem Grossen Rat beantragt werden, die Vorlage in einer einzigen Lesung zu behandeln. Auch bis zum Inkrafttreten der Vorlage können Solar- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse vorangetrieben werden. Die ordentlichen Nutzungsplanungs- und Baubewilligungsverfahren bleiben bis dahin uneingeschränkt anwendbar.
