Source: Deutsche Nachrichten
Am 01. November wird in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland der Feiertag Allerheiligen begangen. An diesem Tag gedenkt die katholische Kirche nicht nur der bekannten Heiligen, sondern auch aller Menschen, die ein vorbildliches christliches Leben geführt haben.
In diesem Jahr fällt Allerheiligen (01. November) auf einem Sonntag.
Bisher können also viele Arbeiterinnen und Arbeiter in Deutschland am ersten November-Wochenende nicht von einem zusätzlichen freien Tag profitieren. Diese arbeitgeberfreundliche Regelung wird gerade in Jahren, in denen viele bundes- oder landesweit geltende Feiertage auf ein Wochenende fallen, in der Öffentlichkeit kritisiert. Forderungen nach einer gesetzlichen Neuregelung werden laut und auf Regelungen anderer Staaten wie Belgien oder Großbritannien verwiesen.
In Belgien muss der Arbeitgeber bereits seit 1974 einen freien Ersatztag gewähren. Auf der Insel, wo man links fährt, gibt es seit1871 die Regelung, dass ein auf ein Wochenende fallender Feiertag am Montag nachgeholt werden muss.
Immer wenn in einem Kalenderjahr gesetzliche Feiertage auf ein Wochenende fallen, werden Forderungen laut nach einem freien Montag oder einem zusätzlichen Urlaubstag.
Dass eine solche Regelung auch ohne gesetzliche Vorgaben eingeführt werden kann, zeigen seit mehreren Jahren die beiden Unternehmen BHKW-Consult und BHKW-Infozentrum im badischen Rastatt.
Besondere Urlaubsregelung in Rastatt
Begonnen hat in Rastatt alles mit einer speziellen Regelung für den Geburtstag der Angestellten. Vor fast 15 Jahren wurde bei den badischen Unternehmen die Regelung eingeführt, dass am Geburtstag automatisch ein freier Tag gewährt wird.
“Und dann hat sich die Urlaubsregelung irgendwie sukzessiv erweitert”, so Markus Gailfuß vom BHKW-Infozentrum. “Inzwischen nimmt die spezielle Urlaubsregelung fast 20% des Textes des Arbeitsvertrages ein”. Denn in Rastatt gelten – zumindest bei BHKW-Consult und dem BHKW-Infozentrum – spezielle Urlaubsregelungen.
In Rastatt gilt ein “Feiertags-Schutz”
Im Jahre 2019 wurde die Regelung eines “Feiertag-Schutzes” eingeführt. Jeder bundesweit oder in Baden-Württemberg geltende Feiertag, der auf ein Wochenende fällt, führt seitdem automatisch bei den Angestellten zu einem zusätzlichen Urlaubstag. Dieser ist terminlich frei wählbar.
„Und da wir gerade dabei waren, haben wir in Rastatt zwei neue Feiertage eingeführt, die im übrigen Baden-Württemberg (noch) keine Feiertage sind“, so Markus Gailfuß. Seitdem haben die Angestellte auch am Reformationstag (31. Oktober) und Weltfrauentag (08. März) frei. Bei diesen beiden aus anderen Bundesländern übernommenen Feiertage gelte aber die Ausgleichsregelung der gesetzlichen Feiertage (noch) nicht. „Wir brauchen ja noch Optimierungspotential für die Zukunft“ erläutert ein grinsender Unternehmens-Chef.
Fast 40 Urlaubstage möglich
Durch die zusätzlichen Urlaubstage bei Wochenend-Lage der Feiertage, dem freien Tag am Geburtstag und die beiden neu eingefügten Feiertage kommen pro Jahr bis zu 39 Urlaubstage für die sieben Angestellten in Rastatt zusammen.
Im Durchschnitt erhöht sich durch diese Regelung die Anzahl der Urlaubstage um 3-4 freie Tage.
Der Heilige Abend (24.12.) und Silvester (31.12.) sind übrigens immer frei. Dafür muss kein Urlaubstag genutzt werden.
