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Steuergesetzrevision 2029 bringt Neuerungen bei der Besteuerung von Wohneigentum

Steuergesetzrevision 2029 bringt Neuerungen bei der Besteuerung von Wohneigentum

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Die Abschaffung des Eigenmietwerts betrifft sowohl die direkte Bundessteuer als auch die Kantons- und Gemeindesteuern. Im Gegenzug können bei selbstbewohnten Liegenschaften die Kosten für die Instandstellung und den sonstigen Unterhalt nicht mehr von den Steuern abgezogen werden. Bei vermieteten oder verpachteten Liegenschaften sind diese Kosten als sogenannte Gewinnungskosten dagegen weiterhin abziehbar.

Bei der direkten Bundessteuer fallen mit dem Eigenmietwert auch meisten übrigen Abzüge für den Unterhalt von Grundstücken weg. Nur Denkmalpflegekosten bleiben abziehbar.

Den Kantonen steht es dagegen frei, weiterhin bestimmte Kosten zum Abzug zuzulassen. Dazu gehören Denkmalpflegekosten, Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzneubau sowie insbesondere Aufwendungen für Energiesparmassnahmen und Umweltschutz. Letztere können jedoch nur bis 2050 abgezogen werden und sind damit an die Klimaziele des Bundes gekoppelt.

Der Grosse Rat des Kantons Bern hat in der Sommersession 2026 einen Vorstoss überwiesen, der verlangt, dass die Kosten für Energiesparmassnahmen und Umweltschutz weiterhin abziehbar bleiben. Der Regierungsrat setzt dies in seinem Antrag um. Er möchte deshalb auch alle anderen erwähnten Kosten bei der Einkommenssteuer weiterhin zum Abzug zulassen.

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