Source: Deutsche Nachrichten
Beim Aufladen einer Absetzmulde kam es in einem Abfallwirtschaftszentrum zu einem tödlichen Arbeitsunfall. Dies zeigt wie schnell beim Umgang mit Behältern gefährliche Situationen entstehen können. Die Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg dokumentiert den Fall in ihrem Jahresbericht 2023. In Betrieben dürfen daher nur geprüfte und sichere Absetz- und Abrollbehälter zum Einsatz kommen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Dennoch führen unerkannte Verschleißschäden und mangelhafte Kontrollen im Arbeitsalltag sowie im Straßenverkehr zu schweren Unfällen.
Die Ursachen liegen oft in der Praxis: Durch den ständigen Wechsel des Personals und den dauerhaften Einsatz bei jeder Witterung unterbleibt die tägliche Sichtkontrolle häufig. Zudem stellen Sachverständige immer wieder fest, dass viele Behälter über Jahre hinweg genutzt werden, obwohl die vorgeschriebene jährliche Prüfung längst überfällig ist. Unerkannte Schäden führen beim Heben und Entleeren schnell zu Gefahrensituationen.
Typische Beispiele sind eingerissene Verschweißungen an den Aufnahmezapfen. Korrosion überdeckt diese Risse häufig, sodass sie ohne genaue Untersuchung unsichtbar bleiben. Beim Liften der Mulden können die Zapfen plötzlich brechen. Ebenso riskant sind Risse oder Löcher im Wand- und Bodenbereich sowie beschädigte Kipplager. Reißt ein verbogenes Lager beim Entleeren eines mit schwerem Aushub beladenen Behälters heraus, entsteht ein Überschlag und das Trägerfahrzeug kann seitlich oder rückwärts umkippen.
Zu den technischen Risiken kommen Verstöße bei der Aufstellung im öffentlichen Raum. Häufig fehlen die vorgeschriebenen Angaben zum Eigentümer mit Name, Anschrift und Telefonnummer. Bei Behältern, die über Nacht an öffentlichen Straßen abgestellt werden, fehlt zudem oft die gesetzlich zwingende achtfach reflektierende Warnkennzeichnung.
Die Verantwortung für die vorschriftsgemäße Kennzeichnung, den sicheren Betrieb sowie die Gefährdungsbeurteilung liegt bei der Unternehmensleitung. Um diese rechtlichen Pflichten zu erfüllen, können Unternehmen eine geschulte Fachkraft schriftlich als befähigte Person beauftragen. Diese prüft die Behälter unabhängig von fachlichen Weisungen und sperrt fehlerhafte Arbeitsmittel im Zweifelsfall sofort für den weiteren Betrieb.
“Absetz- und Abrollbehälter wirken im Alltag oft robust und unauffällig. Genau darin liegt die Gefahr: Kritische Mängel entstehen häufig schleichend und werden erst bei einer fachkundigen Prüfung sichtbar. In der Qualifizierung zeigt sich, worauf es in der Praxis wirklich ankommt, vom sicheren Erkennen typischer Schadensbilder bis zur nachvollziehbaren Dokumentation. So gewinnen Unternehmer und befähigte Personen mehr Sicherheit im Umgang mit ihren Prüfpflichten und leisten einen wichtigen Beitrag zur Unfallvermeidung”, sagt Horst Hoffmann, Havariekommissar, Sachverständiger und Referent für Absetz- und Abrollbehälter.
Vor diesem Hintergrund bietet die DGWZ neu das Seminar “Absetz- und Abrollbehälter – Befähigte Person zur Prüfung nach DGUV Information 214-016 und 214-017” an, das am 14. September 2026 bereits zum zweiten Mal erfolgreich online stattgefunden hat. Die gängige Bezeichnung „Kipp und Absetzbehälter“ wird in der Praxis weiterhin verwendet und stammt aus der inzwischen zurückgezogenen DGUV Regel 114-010. Die aktuelle fachliche Bezeichnung lautet “Abroll- und Absetzbehälter”. In dem Seminar werden die rechtlichen Grundlagen, die Aufgaben und Pflichten der befähigten Person sowie die fachgerechte Prüfung, Schadensbeurteilung und Dokumentation von Absetz- und Abrollbehältern vermittelt. Die nächsten Seminare finden am 22. Oktober 2026 in Frankfurt und am 23. November 2026 online statt.
