Source: Deutsche Nachrichten
Über 380’000 Personen pendeln täglich als Grenzgänger in die Schweiz – eine tragende Stütze der Wirtschaft, allen voran aus Frankreich und Italien, gefolgt von Deutschland und Österreich. Für HR-Abteilungen scheint der Fall oft klar: Die Kultur sei ähnlich, also werde wie bei inländischen Bewerbenden geprüft. Nach Einschätzung von Validato, Schweizer Anbieter für Background-Checks und Human Risk Management, ist das ein gefährlicher Trugschluss: Rechtlich und administrativ ist jeder Grenzgänger eine Person mit Wohnsitz im Ausland, und jedes der vier Länder hat eigene Register und eigene Zugriffsregeln.
Der häufigste Fehler im Grenzgänger-Screening ist laut Validato die Anforderung eines Schweizer Betreibungsregisterauszugs, unabhängig davon, ob der Kandidat aus Waldshut, Vorarlberg, Annemasse oder Como kommt. Das Problem: Wer im Ausland lebt, dort Steuern zahlt, Miete überweist und Kredite aufnimmt, hat in der Schweiz meist keinen finanziellen Fussabdruck – der Auszug wird „sauber” sein, nicht weil die Person solvent ist, sondern weil sie hier schlicht unbekannt ist. Um die finanzielle Integrität wirklich zu prüfen, müssen die Daten aus dem jeweiligen Wohnsitzland abgerufen werden.
In Deutschland ist dafür die SCHUFA-Auskunft der Standard, in Österreich der KSV1870 – beide Systeme speichern anders als das Schweizer Betreibungsamt nicht nur negative Vorfälle, sondern auch „positive” Daten wie vertragsgemässes Verhalten, weshalb sich ein SCHUFA-Score nicht 1:1 mit einem Betreibungsregisterauszug vergleichen lässt. In Frankreich und Italien gibt es dagegen kein direktes Äquivalent: Das französische FICP-Register der Banque de France ist primär Kreditinstituten vorbehalten, und die italienischen SIC-Auskunfteien wie CRIF sind auf Banken und Kreditgeber ausgerichtet, nicht auf Arbeitgeber. „Wer versucht, für einen Kandidaten aus Como oder Annemasse einen SCHUFA-artigen Bonitätsbericht zu bestellen, wird enttäuscht – hier zählt der Fokus auf tatsächlich zugängliche Prüfelemente wie Referenzen und Ausbildungsverifikation”, meint André Naef, CEO von Validato.
Auch beim Leumund gilt: Das Schweizer VOSTRA-System erfasst Delikte im Wohnsitzland oft nicht oder nur verzögert, weshalb es das jeweilige nationale Pendant braucht – das polizeiliche Führungszeugnis in Deutschland, die Strafregisterbescheinigung in Österreich, den „Bulletin n°3″ in Frankreich oder das Certificato del casellario giudiziale in Italien. Die betroffene Person muss dieses Dokument in allen vier Ländern selbst beantragen; ein Arbeitgeber kann es nicht direkt einholen. Ergänzend geht der Background Check bei Grenzgängern oft fliessend in die HR-Administration über: Für EU/EFTA-Bürger ist die Grenzgängerbewilligung (Ausweis G) meist Formsache, muss aber angestossen werden, während ein sorgfältiger Check zusätzlich verifiziert, ob eine Ansässigkeitsbescheinigung für die Quellensteuer vorliegt und die Person tatsächlich regelmässig an den ausländischen Wohnort zurückkehrt.
Für viele Schweizer KMU, die nur gelegentlich Grenzgänger aus mehreren Nachbarländern einstellen, lohnt sich der Aufbau eigener Schnittstellen zu SCHUFA, KSV1870 oder den französischen und italienischen Registern laut Validato nicht – der bürokratische Aufwand für Einzelabfragen in vier unterschiedlichen Systemen ist hoch. Validato bündelt solche länderübergreifenden Abfragen deshalb über eine einzige Plattform und bietet sie im Rahmen eines flexiblen, transaktionalen Preismodells an, statt Unternehmen auf starre Abonnements festzulegen.
