Post

Kommission begrüsst rechtliche Grundlagen zur Sicherung der Spitalversorgung

Kommission begrüsst rechtliche Grundlagen zur Sicherung der Spitalversorgung

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Die Gesundheits- und Sozialkommission des Grossen Rates (GSoK) unterstützt die Schaffung einer klaren gesetzlichen Grundlage, wie sie der Grosse Rat mit der Genehmigung des sogenannten Rettungsschirmes 2024 verlangt hatte. Die Kommission beantragt jedoch, dass der Regierungsrat in der Verordnung zum Spitalversorgungsgesetz konkret definiert, was unter einem «unverzichtbaren Spital» zu verstehen ist. Er soll verbindlich festlegen, wie sich der Begriff von der Versorgungsrelevanz abgrenzt. Die GSoK will damit einerseits eine rechtsgleiche Anwendung des neuen Instruments sicherstellen. Andererseits sollen klar definierte Kriterien einer politisch motivierten Gestaltung der Berner Spitallandschaft entgegenwirken.

Zudem verlangt die GSoK eine Ergänzung im Gesetz. So sollen Spitäler, die eine finanzielle Unterstützung durch die öffentliche Hand in Anspruch nehmen, während dieser Zeit keine Dividenden oder anderweitigen Gewinne auszahlen dürfen. Hingegen versteht die Kommission, dass ein Liquiditätsengpass für betroffene Spitäler eine dringliche Situation darstellt, die ein rasches und entschiedenes Handeln erfordert. Die GSoK ist daher einverstanden, dass der Regierungsrat letztinstanzlich über die konkreten Liquiditätshilfen verfügt und diese nicht vor dem kantonalen Verwaltungsgericht angefochten werden können. Auf diese Weise soll den in Not geratenen Spitälern und Geburtshäusern rasch und verbindlich geholfen werden. 

MIL OSI