Source: Deutsche Nachrichten
Neben klassischen Teamevents, werden neue Teambuilding-Formate von Unternehmen strategisch eingesetzt. Diese sollen zunehmend die Zusammenarbeit, Kommunikation stärken und einen Transfer in den Arbeitsalltag mit sich bringen. Doch wie sind solche Formate steuerlich einzuordnen? Der neue Fachartikel von teamgeist gibt Personalverantwortlichen, Führungskräften und Eventplaner:innen eine praxisnahe Orientierung.
Teamevents sind in vielen Unternehmen längst mehr als ein gemeinsamer Tag außerhalb des Arbeitsalltags. Gerade HR, Führungskräfte und Personalverantwortliche suchen Formate, die Teams zusammenbringen und zugleich konkrete Impulse für Zusammenarbeit, Kommunikation, Rollenklärung oder Zielklarheit setzen.
Genau hier setzt teamgeist+ an, denn das Format verbindet ein erlebnisstarkes Teamevent mit Reflexionsimpulsen und Transfer in den Arbeitsalltag. Das gemeinsame Erlebnis bleibt die Basis. Ergänzend entsteht ein beruflicher Bezug, der für Unternehmen auch steuerlich interessant sein kann.
Denn je nach Zielsetzung, Ablauf und Dokumentation kann sich die Frage stellen: Handelt es sich bei der Maßnahme steuerlich um eine klassische Betriebsveranstaltung mit gesellschaftlichem Charakter? Oder kann eine beruflich veranlasste Fortbildungsmaßnahme in Betracht kommen?
Bei Betriebsveranstaltungen kann der 110-Euro-Freibetrag je teilnehmendem Arbeitnehmer und Veranstaltung eine Rolle spielen. Bei beruflich veranlassten Fortbildungsmaßnahmen steht dagegen das überwiegende betriebliche Interesse des Arbeitgebers im Mittelpunkt.
Der neue Fachartikel von teamgeist ordnet diese Unterschiede kompakt ein. Er zeigt, wann der Eventcharakter überwiegt, wann ein beruflicher Fortbildungscharakter naheliegen kann und welche Rolle gemischte Veranstaltungen spielen. Außerdem enthält der Beitrag eine praxisnahe Checkliste für die Dokumentation Sie eine Tabelle zur Übersicht und Abgrenzung. Für die steuerliche Einordnung wurden zentrale Fragen mit Helge Schubert, Fachanwalt für Steuerecht bei der Kanzlei Rose & Partner, abgestimmt.
„Bei Betriebsveranstaltungen steht aus Sicht der Finanzverwaltung der Belohnungs- bzw. gesellschaftliche Charakter im Vordergrund. Bei Fortbildungsmaßnahmen geht es dagegen um die Förderung der beruflichen Tätigkeit und ein überwiegend betriebliches Interesse.“
Helge Schubert, Fachanwalt für Steuerecht, Kanzlei ROSE & PARTNER
Wichtig ist dabei: teamgeist+ ist nicht automatisch steuerfrei. Entscheidend bleiben Zielsetzung, Ablauf, Teilnehmerkreis, Inhalte und Nachweise. Unternehmen sollten deshalb frühzeitig klären, wie die Maßnahme intern eingeordnet und dokumentiert wird.
Der Artikel ersetzt keine individuelle Steuerberatung, bietet aber eine hilfreiche Grundlage für die interne Abstimmung mit Steuerberatung, Lohnbuchhaltung, HR und Geschäftsführung.
Zum Fachartikel:Fortbildung oder Betriebsveranstaltung — Wie Unternehmen teamgeist+ steuerlich einordnen könnenhttps://www.teamgeist.com/…
