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Finanzpolitische Perspektiven verschlechtern sich

Finanzpolitische Perspektiven verschlechtern sich

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

20. August 2026

Medienmitteilung des Regierungsrates

:

Der Regierungsrat rechnet im Budget 2027 mit einem Ertragsüberschuss von CHF 269 Millionen. Ab 2028 trüben insbesondere aufwandseitige Entwicklungen die finanzpolitischen Perspektiven ein, wodurch der bernische Finanzhaushalt in ein strukturelles Defizit abzugleiten droht.

Die Eckwerte des Budgets 2027 und des Aufgaben-/Finanzplans (AFP) 2028-2030 präsentieren sich wie folgt:

in Millionen CHF Budget
2027
Aufgaben-/
Finanzplan
2028
Aufgaben-/
Finanzplan
2029
Aufgaben-/
Finanzplan
2030
Erfolgsrechnung
Aufwand 14 050 14 447 14 631 14 850
Ertrag 14 319 14 204 14 289 14 514
Gesamtergebnis Erfolgsrechnung 269 –243 –342 –336
Nettoinvestitionen 659 686 613 607
Finanzierungssaldo
– = Neuverschuldung
+ = Schuldenabbau
–73 –608 –634 –597

Das Budget 2027 weist einen Ertragsüberschuss in der Erfolgsrechnung von rund CHF 270 Millionen aus. Demgegenüber resultieren im AFP 2028-2030 Aufwandüberschüsse von rund CHF 240 Millionen bis zu CHF 340 Millionen pro Jahr. In sämtlichen Jahren der Planung wird mit einer Neuverschuldung gerechnet. Im Budget 2027 beläuft sich diese auf CHF 73 Millionen. Demgegenüber beträgt die Neuverschuldung im AFP 2028-2030 durchschnittlich rund CHF 600 Millionen pro Jahr.

Vier Haupttreiber verschlechterten die finanzpolitischen Perspektiven

Das Planungsergebnis hat sich innert Jahresfrist massiv verschlechtert, so dass der bernische Finanzhaushalt ab 2028 in ein strukturelles Defizit abzugleiten droht. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf drei Aufgabengebiete zurückzuführen: 

  • Ergänzungsleistungen: Verschiedene Faktoren wie die demografische Entwicklung führen zu einem wesentlichen, stetig zunehmenden Bedarf ab 2027.
  • Gesundheitsversorgung: Im Zuge der Einführung von EFAS (einheitliche Finanzierung von ambulanter und stationärer Behandlung) wird mit hohen Mehrkosten ab 2028 gerechnet. 
  • Prämienverbilligungen: Die Umsetzung des indirekten Gegenvorschlags zur «Prämien-Entlastungs-Initiative» ab 2028 führt zu höheren Aufwendungen als bisher angenommen. 

Ertragsseitig erfährt das Planungsergebnis mit dem Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung und dem damit abzuschaffenden Eigenmietwert unter Beibehaltung der Abzüge für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen ab 2029 eine empfindliche Einbusse.

Hohe Planungsunsicherheit

Der Regierungsrat zeigt sich über die Aufwandentwicklung in den drei genannten Aufgabenbereichen besorgt. Gleichzeitig kann festgestellt werden, dass die Prognosen in diesen Bereichen mit erheblichen Unsicherheiten behaftet sind.

Aufgrund dieser Ausgangslage nimmt der Regierungsrat eine kurzfristigere Finanzpolitik ein: Er legt den Fokus auf das Budgetjahr 2027. Im Hinblick auf die neue Legislatur wird der neu zusammengesetzte Regierungsrat eine vertiefte Analyse in den drei Aufgabenbereichen vornehmen. Gestützt auf die entsprechenden Ergebnisse wird der Regierungsrat die Stossrichtung der künftigen Finanzpolitik festlegen.

Vorläufig keine Erarbeitung eines Entlastungspaketes, weitere Umsetzung der Steuerstrategie

Das Planungsergebnis steht in Kontrast zum Rechnungsergebnis 2025, in welchem ein Ertragsüberschuss von CHF 873 Millionen resultierte. Auch für 2026 wird mit einem positiven Rechnungsabschluss gerechnet. Aufgrund der hohen Planungsunsicherheit sowie der Rechnungsergebnisse 2025 und 2026 spricht sich der Regierungsrat vorläufig gegen die Erarbeitung eines Entlastungspaketes sowie für die weitere Umsetzung der Steuerstrategie aus. 

Zur weiteren Umsetzung der Steuerstrategie beantragt der Regierungsrat mit dem Budget 2027 eine Steueranlagesenkung um 0,45 Steuerzehntel bei den natürlichen Personen. Weiter beinhaltet die vorliegende Planung die mit der Steuergesetzrevision 2027 beschlossene Glättung der Progression zugunsten von tiefen und mittleren Einkommen (zur Umsetzung der Steuerstrategie vgl. Tabelle). Ein Festhalten an den geplanten steuerpolitischen Massnahmen ist vor dem Hintergrund des unverändert hohen Handlungsdrucks bei der Steuerbelastung von natürlichen und juristischen Personen dringend angezeigt.

Vermeidung eines strukturellen Defizits als zentrale Herausforderung

Die vorliegenden Planzahlen machen deutlich: Der Kanton Bern steht an einem finanzpolitischen Wendepunkt. In den vergangenen Jahren bestand die zentrale Herausforderung darin, den stark steigenden Investitionsbedarf zu finanzieren. In den kommenden zwei bis drei Jahren wird der Schwerpunkt jedoch auf der Stabilisierung der Erfolgsrechnung liegen. Entscheidend ist, ein Abgleiten in ein strukturelles Defizit zu verhindern und den finanziellen Handlungsspielraum des Kantons langfristig zu sichern. 

Nur wenn es gelingt, die Erfolgsrechnung nachhaltig ins Gleichgewicht zu bringen, kann der Kanton Bern auch künftig ein seinen Aufgaben und Bedürfnissen entsprechendes Investitionsniveau ohne Neuverschuldung finanzieren und damit die Vorgaben der beiden Schuldenbremsen einhalten. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass der Kanton auch in Zukunft die notwendigen Investitionen in Infrastruktur, Bildung, Gesundheit und weitere zentrale öffentliche Aufgaben aus eigener Kraft finanzieren kann.

Umsetzung der Steuerstrategie

in Millionen CHF Rechnung
2024
Rechnung
2025
Budget
2026
Budget
2027
Aufgaben-/
Finanzplan
2028
Aufgaben-/
Finanzplan
2029
Aufgaben-/ Finanzplan
2030
Steueranlagesenkung juristische Personen um 2.0 Steuerzehntel per 1. Januar 2024 40 40 40 40 40 40 40
Steueranlagesenkung natürliche Personen um 0.5 Steuerzehntel per 1. Januar 2025 79 79 79 79 79 79
Steuergesetzrevision 2027
1. Glättung der Progression; gestaffelte Umsetzung
– Sozialabzug 39 39 39 39
– Tarifmassnahmen 95 95 95
2. Abschaffung Heiratsstrafe bei der Vermögenssteuer / Leibrenten 10 10 10 10
Steueranlagesenkung natürliche Personen um 0.45 Steuerzehntel per 1. Januar 2027 80 80 80 80
Steueranlagesenkung natürliche Personen 40 40 40
Steueranlagesenkung juristische Personen 60 60
«Platzhalter» Steueranlagesenkung (neu) 60
Steuerstrategie: kumulierter Minderertrag 40 119 119 248 382 442 502

Allfällige Abweichungen sind durch Rundungen bedingt.

Mit den bereits umgesetzten und den weiter geplanten Massnahmen resultieren über den Zeitraum 2024 bis 2030 – wie in der Steuerstrategie vorgesehen – steuerliche Entlastungen für natürliche und juristische Personen im Umfang von gesamthaft rund CHF 500 Millionen.

Dokumentation

Livestream Medienkonferenz der FIN

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