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Unternehmen sollen bei der Kirchensteuer entlastet werden

Unternehmen sollen bei der Kirchensteuer entlastet werden

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Die SAK lehnt den Vorschlag des Regierungsrates ab und schlägt ein anderes Modell vor. Die Kirchensteuer juristischer Personen soll als Steuer weitergeführt werden mit der Auflage, dass sämtliche juristischen Personen unabhängig von ihren finanziellen Verhältnissen linear entlastet werden: Die für juristische Personen massgebende Steueranlage soll höchstens 78 Prozent des nach Artikel 12 Absatz 3 des Kirchensteuergesetzes ermittelten gewogenen Mittels betragen.

Mit dieser Berechnung sollten den Kirchgemeinden nicht höhere Einbussen als beim Vorschlag des Regierungsrates entstehen. Der geschätzte Verlust dürfte sich über alle Kirchgemeinden hinweg auf neun Millionen Franken jährlich belaufen. Während die Auswirkungen auf Ebene der verschiedenen Kirchgemeinden beim Modell des Regierungsrates unterschiedlich sind, soll mit dem Antrag der Kommission der Wegfall der Erträge gleichmässiger verteilt werden.

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