Source: Switzerland – Canton Bern Government in German
Die BaK beantragt dem Grossen Rat, der Änderung des Baubewilligungsdekrets zuzustimmen. Künftig sollen energetische Sanierungen der Gebäudehülle in Gewerbe-, Industrie- und Arbeitszonen ohne Baubewilligung möglich sein. Ziel ist es, den Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebereich zu beschleunigen. Gemeinden erhalten zusätzlich die Möglichkeit, diese Bewilligungsfreiheit auch für weitere ästhetisch wenig empfindliche Bauzonen vorzusehen. Zudem soll für bestimmte aussen aufgestellte Luftwärmepumpen anstelle eines Baubewilligungsverfahrens nur noch eine Meldepflicht gelten.
Die BaK erachtet es als sinnvoll, dass durch die Änderung bürokratische Hürden abgebaut, der Ersatz fossiler Heizungen erleichtert und damit energetische Investitionen indirekt gefördert werden. Gebäudeeigentümerinnen und ‑eigentümer haben kürzere Verfahren und weniger administrativen Aufwand, während gleichzeitig die Klimaziele des Kantons unterstützt werden.
Die BaK nützt die Änderung des Baubewilligungsdekret ausserdem, um Teile der kürzlich vom Grossen Rat überwiesenen Motion «Liberalisierung der Bewilligung von Dachflächenfenstern» umzusetzen. So beantragt die Kommissionsmehrheit dem Grossen Rat in Anlehnung an Bestimmungen aus anderen Kantonen, dass künftig in der Bauzone pro Hauptdachfläche zwei Dachflächenfenster von neu je 1,5 statt wie bisher je 0,8 Quadratmetern baubewilligungsfrei erstellt werden dürfen. Eine Minderheit der Kommission befürchtet, dass diese Regelung das Bundesrecht verletzen könnte, und beantragt dem Rat, die Grenze bei 1,2 Quadratmetern pro Fenster anzusetzen.
Hochwasserschutz Milibach Brienz
Nach dem verheerenden Unwetter vom August 2024 mit massiven Schäden in Brienz soll der Hochwasserschutz am Milibach umfassend verbessert werden. Die bevorzugte Variante «Brienz West» sieht vor, den Milibach westlich zu verlegen und so das dicht besiedelte Gebiet besser zu schützen. Dafür sind unter anderem Anpassungen am Geschiebesammler sowie der Erwerb einzelner Grundstücke und Gebäude notwendig. Diese Anpassungen sind aus Sicht der BaK dringend notwendig. Deshalb beantragt sie dem Grossen Rat, dem Kredit zuzustimmen.
Für die Projektierung und den Landerwerb beantragt der Regierungsrat einen Verpflichtungskredit von maximal 12,75 Millionen Franken als Kantonsbeitrag. Anders als üblich soll dieser Kredit bereits vor Vorliegen des definitiven Wasserbauplans und Kostenvoranschlags bewilligt werden. Die BaK erachtet dieses aussergewöhnliche Vorgehen als gerechtfertigt, weil die Schwellenkorporation Brienz aufgrund der hohen Belastungen durch frühere Hochwasserereignissen mit einem Liquiditätsengpass konfrontiert ist. Dieses Vorgehen wurde im Kanton Bern in Vergangenheit im Nachgang von aussergewöhnlichen Ereignissen wie zum Beispiel dem Lawinenwinter 1999 oder dem Hochwasserereignis 2005 bereits angewendet. Mit dem vorgezogenen Kredit sollen die notwendigen Projektierungsarbeiten und der frühzeitige Landerwerb ohne Verzögerung vorangetrieben und sichergestellt werden. Der Schutz der Brienzer Bevölkerung wäre damit zeitnah auch bei aussergewöhnlichen Hochwasserereignissen gewährleistet. Der Regierungsrat soll den definitiven Kantonsbeitrag zu einem späteren Zeitpunkt festlegen, sobald die detaillierten Projektgrundlagen vorliegen.
