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Chinesisches Handelsministerium nimmt 20 japanische Körperschaften in Exportkontrollliste auf

Chinesisches Handelsministerium nimmt 20 japanische Körperschaften in Exportkontrollliste auf

Source: People’s Republic of China – State Council News in German

China hat 20 japanische Körperschaften in seine Exportkontrollliste aufgenommen.

Wie das chinesische Handelsministerium am Montag weiter bekannt gab, sei es Exporteuren einerseits untersagt, Güter mit doppeltem Verwendungszweck an diese Körperschaften zu exportieren, andererseits werde ausländischen Organisationen und Einzelpersonen verboten, in der Volksrepublik China hergestellte Waren mit doppeltem Verwendungszweck an diese Körperschaften zu transferieren oder ihnen anzubieten. Entsprechende laufende Aktivitäten müssten umgehend eingestellt werden.

Darüber hinaus wird das chinesische Handelsministerium eigenen Angaben zufolge 20 japanische Körperschaften, die die endgültigen Nutzer und die endgültigen Zwecke der Waren mit doppeltem Verwendungszweck nicht bestätigen können, in seine Beobachtungsliste aufnehmen.

Das chinesische Handelsministerium erklärte, Chinas Maßnahmen seien gerecht, vernünftig und rechtmäßig. Sie verfolgten das Ziel, Japans „Neomilitarismus“ entschieden einzudämmen. Die Maßnahmen würden die normalen chinesisch-japanischen Handelskontakte nicht beeinflussen. Aufrichtige und rechtliche japanische Körperschaften brauchten sich keine Sorge darüber zu machen.

MIL OSI