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Zur Erweiterung der Deponie Cholwald findet eine Mitwirkung statt

Zur Erweiterung der Deponie Cholwald findet eine Mitwirkung statt

Source: Swiss Kanton Nidwalden News in German
22. Juni 2026
Die Ablagerungskapazitäten der 4. Etappe der Deponie Cholwald sind bald ausgeschöpft. Deshalb soll sie um eine 5. Etappe erweitert werden. Um die planungsrechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, wird der Richtplan einer Teilrevision unterzogen. Die öffentliche Mitwirkung startet am 1. Juli 2026.

Um die langfristige Entsorgung von belasteten, nicht brennbaren Abfällen sicherzustellen, treibt der Kanton Nidwalden die Erweiterung der Deponie Cholwald in Ennetmoos voran. Dafür wird der kantonale Richtplan im Bereich Abfallplanung angepasst. Der entsprechende Entwurf liegt nun vor und wird vom 1. Juli bis zum 31. August 2026 öffentlich aufgelegt.
Nach Abschluss der öffentlichen Mitwirkung werden die Eingaben geprüft und gegebenenfalls miteinbezogen. Anschliessend wird der Regierungsrat die Teilrevision des Richtplans verabschieden und dem Landrat unterbreiten. Die abschliessende Genehmigung erfolgt durch den Bundesrat.
Die Erweiterung der Deponie um eine 5. Etappe ist für die Entsorgungssicherheit im Kanton und in der Region von grosser Bedeutung. Sie stellt sicher, dass auch künftig Abfälle des Typs E fachgerecht entsorgt werden können. Dazu gehören nicht brennbare oder schadstoffbelastete Abfälle wie beispielsweise asbesthaltige Materialien, Aushubmaterial, Aschen oder Filterstäube.
Die kantonsübergreifende Deponieplanung zeigt, dass ohne die Erweiterung der Deponie Cholwald bereits in wenigen Jahren Engpässe bei der Entsorgung solcher Abfälle in der Zentralschweiz drohen würden. Die Standortevaluation hat gleichzeitig ergeben, dass die Deponie Cholwald als einziger geprüfter Standort eine nahezu nahtlose Weiterführung des Betriebs ermöglicht. Andere mögliche Standorte könnten frühestens in rund 20 Jahren in Betrieb genommen werden.
Eingriffe in Landschaft fallen moderat ausDie geplante Erweiterung liegt in einem Gebiet von nationaler landschaftlicher Bedeutung, einem sogenannten BLN-Gebiet (Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler). Deshalb sind umfangreiche Massnahmen vorgesehen, um die Eingriffe in die Landschaft möglichst gering zu halten und die betroffenen Flächen nach Abschluss der Arbeiten wieder aufzuwerten. Geplant sind etwa Aufforstungen, ökologische Aufwertungen und eine landschaftsverträgliche Gestaltung des Gebiets.
«In seiner Interessenabwägung kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass die langfristige Entsorgungssicherheit höher zu gewichten ist als die mit dem Projekt verbundenen Eingriffe in die Landschaft», so Landwirtschafts- und Umweltdirektor Joe Christen. Die Erweiterung wird als verhältnismässig beurteilt und kann mit den vorgesehenen Massnahmen in Landschaft und Umwelt eingebunden werden.
Im Rahmen der öffentlichen Auflage können Private, Gemeinden, Parteien, Verbände, Organisationen und Nachbarkantone Stellung zur Teilrevision des Richtplans nehmen. Alle Informationen und die Möglichkeit zur Mitwirkung sind ab dem 1. Juli 2026 auf der Plattform für digitale Vernehmlassungen des Kantons unter vernehmlassung.nw.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu finden. Die relevanten Dokumente liegen ab Vernehmlassungsstart auch beim Amt für Raumentwicklung in Stans und in der Gemeindekanzlei Ennetmoos auf.

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