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Grünes Licht für Kredit für Dreifachsporthalle und Steuergesetzrevision

Grünes Licht für Kredit für Dreifachsporthalle und Steuergesetzrevision

Source: Swiss Kanton Nidwalden News in German
14. Juni 2026
Das Nidwaldner Stimmvolk hat am heutigen Abstimmungssonntag beide kantonalen Vorlagen angenommen. Somit kann die neue Dreifachsporthalle am Kollegium St. Fidelis in Stans realisiert werden. Zudem werden mit dem Ja zu einer Gesetzesrevision steuerliche Entlastungen für Familien, den Mittelstand und Führungs- und Fachkräfte ermöglicht.

Die Zustimmung zum Objektkredit in der Höhe von 26 Mio. Franken für den Bau einer Dreifachsporthalle bei der kantonalen Mittelschule in Stans fiel mit 14’007 Ja (72.8%) zu 5’246 Nein (27.2%) deutlich aus. Die Stimmbeteiligung lag bei 62.5 Prozent. Baudirektorin Therese Rotzer-Mathyer zeigt sich erfreut über den Ausgang der Abstimmung: «Wir sind dem Stimmvolk dankbar, dass es die Notwendigkeit einer neuen Sporthalle erkannt hat und das Projekt als Zukunftsinvestition sieht.» Die beiden heutigen Sporthallen am Kollegi haben baulich und energetisch ihr Lebensende erreicht. Undichte Stellen im Dach, beschädigte Fenster, veraltete Sanitäranlagen und die ungenügende Wärmedämmung zeugen vom Handlungsbedarf. Die Dreifachsporthalle wird am Standort der heutigen Hallen zu stehen kommen, die überdies den modernen Anforderungen an den Sportunterricht nicht mehr genügen. «Mit dem Neubau können wir eine vielseitig nutzbare Sportinfrastruktur schaffen, die langfristig den schulischen und vereinsmässigen Bedarf abdeckt», erklärt Bildungsdirektor Res Schmid. Der Baubeginn für die Dreifachsporthalle ist in der zweiten Jahreshälfte 2027 vorgesehen, die Eröffnung für Ende 2029.
Stimmvolk entscheidet sich für Vorlage des LandratesAngenommen haben die Stimmberechtigten auch die Teilrevision des Steuergesetzes. Dabei setzte sich die Vorlage des Landrates gegenüber dem Gegenvorschlag eines Referendumskomitees durch. Während die Landratsvorlage einen Ja-Stimmen-Anteil von 69.5 Prozent aufwies, wurde der Gegenvorschlag mit 59.0 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt, die bei einer Stimmbeteiligung von 59.3 Prozent. Mit der Revision wird in Zukunft die steuerliche Belastung von Familien, des Mittelstands sowie von Fach- und Führungskräften reduziert. So werden die Abzüge für Kinder- und Fremdbetreuungskosten erhöht und die Tarife bei den Einkommenssteuern generell gesenkt. Letztere werden bei der nun angenommenen Variante im Bereich der hohen Einkommen stärker gesenkt als es der Gegenvorschlag vorgesehen hatte. Ansonsten waren die beiden Varianten identisch. «Wir sind erfreut über die Zustimmung zur Steuergesetzrevision. Dadurch erfahren nicht nur alle Bevölkerungsschichten eine spürbare steuerliche Entlastung, sondern wird auch die Wettbewerbsfähigkeit Nidwaldens insgesamt gestärkt», hält Finanzdirektorin Michèle Blöchliger fest. Das Inkrafttreten der Steuergesetzrevision wird auf den 1. Januar 2027 angestrebt.
Ja zu beiden eidgenössischen VorlagenHeute wird auch über zwei eidgenössische Vorlagen abgestimmt. Die Nidwaldner Stimmberechtigten haben dabei die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» mit 58.1 Prozent Ja-Stimmen und die Änderung des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Zivildienstgesetz) mit einem Ja-Anteil von 63.2 Prozent angenommen.
Detaillierte Abstimmungsresultate sind unter www.nw.ch/abstimmungen zu finden

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